Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Aktuelle Themen/ Arbeitsgruppen

Aktuelle Themen/ Arbeitsgruppen


Infrastruktur Anlaufstellen Pflegeberatung/ Unterstützung pflegender Angehöriger

Der Pflegestützpunkt, die Fachstellen für pflegende Angehörige sowie die Beratung für privat Versichterte (compass) werden zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur durch die Altenhilfeplanung vernetzt. Neben bilateralen Kontakt wird sich in regelmäßigen Abständen zu besonderen Fallsituationen, gesetzlichen Änderungen und vielem mehr in Präsenz gegenseitig unterstützt.

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Pflegeverfügung

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unterliegen rechtlichen Regelungen. "Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. In diesem Fall ist eine Einwilligung des Betreuers bzw. Bevollmächtigten in die Maßnahme, die dem betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernis unterfiele, nicht erforderlich, da Sie diese Entscheidung selbst in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen haben. Dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten obliegt es in diesem Fall nur noch, dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Betroffenen Ausdruck und Geltung zu verschaffen." (BMJ)

Aber was ist mit meinen Wünschen, wenn ich pflegebedürftig werde?
Über was lässt sich hier denn überhaupt nachdenken?

Die freiwillig engagierte Sonderbeauftragte Pflege des KSR, Frau Irmgard Ginzel, entwickelte in Abstimmung mit dem Sprechergremium und der Koordination des KSR eine Pflegeverfügung. (Alle Angaben und Dokumente ohne Gewähr.)

Mit der Pflegeverfügung will ich zu einem Zeitpunkt, in dem ich meine Wünsche und Werte eigenständig und frei entscheiden kann für die im Falle der Entscheidungsfähigkeit durch Pflegebedütftigkeit festlegen.
Die Pflegeverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung. Sie enthält, in welchen Situationen bestimmte pflegerische oder vom Arzt verordnete medizinische Maßnahmen durchgeführt oder abgelehnt werden sollen. Mögliche Situationen sind zum Beispiel Pflegebedürftigkeit durch Krankheit, Unfälle, Komazustände oder lebensbedrohende Erkrankung in der Endphase.
Die Pflegeverfügung binhaltet neben körperpflegerischen Maßahmen auch ärztlich verordnete Maßnahmen, sowie Wünsche der Wohnangelegenheiten und bietet zusammen mit der Patientenverfüfung und der Vorsorgevollmacht die Grundlage meiner Versorgung und ist als Dokument meiner Willenserkärung gültig.

Was ist eine Pflegeverfügung?

Pflegeverfügung

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Zugang zur digitalen Welt für/mit/durch Ältere

Eine Gruppe von KSR-Mitgliedern, gemeindliche Seniorenbeauftragte und Quartiersmanagerinnen, arbeiten gemeinsam daran für/mit und durch Ältere den Zugang zur digitalen Welt zu ebnen. Es wurden gute Beispiele aus dem Landkreis vorgestellt und Ideen gesammelt. Ebenso wurde über Chancen und Hindernisse diskutiert. Beispielsweise können nicht alle älteren Personen erreicht werden. Gleichzeitig ist jedoch auch digitale Teilhabe, im Gegensatz zu Einsamkeit als Alternative, als fördernder Faktor der gesundheitlichen Chancengleichheit und der Verzögerung einer eintretenden Pflegebedürftigkeit zu sehen. Bewegungsübungen sind im Internet zu finden und häufig auch anschaulich dargestellt, sodass mit Freude eingestiegen werden kann. Die Koordination wirkt hier als Koordination der Austauschtreffen und der möglichen gemeinsamen Erarbeitung der jeweiligen Schritte sowie ähnlicher auftretender Rahmen, wie die Recherche nach (wissenschaftlichen) Weiterentwicklungen. In den Gemeinden wird jeweils in Eigenverantwortung agiert.Weiterführend setzt sich jede*r Teilnehmende mit den Umsetzungsmöglichkeiten in der eigenen Gemeinde auseinander.

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eigenes Bild

Netzwerktreffen / Fachtag

Gemeinsam mit dem Sprechergremium, den Vertretungen der Regionen und dem Beirat wurde für 2021 ein größerer Informations- und Austauschtag zum Thema "Pflegebedürftigkeitsverzögerung/Teilhabe im Alter" geplant. Durch die Verwendung von Rücklaufzettel wird die Veranstaltung evaluiert und das weiterführende Vorgehen hierzu geplant.

Großes Netzwerktreffen „Selbstständig leben im Alter / Pflegebedürftigkeit vermeiden – in Ihrer Gemeinde und im Landkreis Forchheim“ Landkreis Forchheim – Kreisseniorenring

Am 30.10.2021, lud der Landkreis Forchheim die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die gemeindlichen Beauftragten aus den Bereichen Senioren und Menschen mit Behinderung in die Stadthalle Ebermannstadt.

Die Vertretungen der Regionen im Beirat des Netzwerks Kreisseniorenrings (KSR) erhoben gemeinsam mit der Seniorenplanerin bei den Seniorenbeauftragten der Gemeinden im Landkreis Forchheim „gute Beispiele“ aus der breiten Altenarbeit. Gemeinsam wurde eine Auswahl erstellt, die nun, neben bayern- oder oberfrankenweiten Beratungsangeboten für Kommunen, am Samstag  vorgestellt wurde. Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, welche der Landkreis Forchheim als eine von sechs Kommunen mitfinanziert, nahm Bezug auf ihr Unterstützungsangebot an Kommunen oder andere Träger beim Aufbau von niedrigschwellig ansetzenden Angeboten zur Unterstützung im Alltag, welche am Beginn von Demenz und Pflegebedürftigkeit ansetzen.

Als Nachbarschaftshilfe stellte sich die Wir-für-UNS e.G. Heroldsbach Hausen sowie Gemeinsam –statt-einsam Wiesenttal vor.  Qurtiersmanagements wurden durch „In der Heimat leben K-L-W“ in der VG Kirchehrenbach, betrieben durch den Caritasverband sowie „Lebendiges Wiesenttal“, betrieben durch das Diakonische Werk mit der Marktgemeinde Wiesenttal und der ev.-luth. Kirchengemeinde, vertreten. Das Mehrgenerationenhaus Forchheim stellte seinen Beitrag zur regionalen Daseinsvorsorge vor. Auf Angebote der Mittagsversorgung wie die Hiltpoltsteiner Mittagsrund und die räumliche Umfunktionierung wie den Faulenzer Eggolsheim e.V. wurde im Rahmen des Punktes „Begegnung innen“ hingewiesen. „Begegnung außen“ wurde unter anderem durch die Entwicklung und Bespielung von Mehrgenerationenbewegungsparks in Obertrubach und Ebermannstadt, sowie die dortige Rikscha, veranschaulicht. In Kürze stellten sich der Bürgerbus Hallerndorf, der „Oma-Kind-Nachmittag“ Egloffstein, „Zeitzeugen/Geschichten von früher“ Hausen, und der Seniorenbeirat Neunkirchen am Brand mit „Ortsbegehung auf Barrierefreiheit“ und „Thema Seniorenbeirat“, vor. In den Pausen und am Ende wurde sich an den Ständen der Vortragenden redlich ausgetauscht.

Die Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ und „Pflege und Wohnen“ Bayern stellte ihr Angebot zur Beratung von Kommunen wie z.B. zu Fördermitteln vor. Ein besonderes Anliegen war der Vortragenden Frau Wenng, dass „Betreutes Wohnen“ nicht „Betreutes Wohnen“ sei. Immer wieder kämen Bürgermeister zu ihr, die fragten, ob das von einem Investor vorgelegte (Bau-)Konzept ein Gutes sei. Es sei hier aber von Bedeutung ein Angebot zu schaffen, dass sich an der lokalen Situation orientiere und nicht ein von außen Stammendes überzustülpen. Für den Pflegebedarf kann hier die Seniorenplanung Aufschluss geben. Die Koordinationsstelle, welche durch das StMAS finanziert wird, kann zum Beispiel an der zielführenden Konzeptentwicklung durch die Veranstaltung von Beteiligungsformaten vor Ort mitwirken.

Gleichzeitig war dies aufgrund der Pandemie auch die erste Zusammenkunft in größerem Rahmen seit der neuen Legislaturperiode. Daher führte Frau Romy Eberlein, die Planerin im Seniorenbereich des Landkreises, zuerst in die Strukturen des KSR ein. Dieser ist, im Gegensatz zu den meisten gemeindlichen Seniorenbeiräten, auf institutioneller Ebene als Arbeitsnetzwerk tätig. Zwar sind auch einige Fachleute, wie langjährig einen Pflegedienst Leitende, als Expertise dabei, grundsätzlich setzt sich der KSR aber aus Nachbarschaftshilfen, Organisationen der Pflege, Kirchengemeinden, Weiteren und natürlich den Gemeinden im Landkreis Forchheim zusammen.  Der Sprecher des KSR, Herr Jochen Misof, betonte, dass er, als Leiter von zwei Seniorenzentren, besonders das zeitlich effektive Arbeiten im KSR  schätze. Ebenso freue er sich über die neutrale Atmosphäre, da der KSR auch nach Satzung eben politisch und konfessionell neutral agiert. Das Arbeitsnetzwerk wird von der Planungsstelle im Landkreis koordiniert. Fünf Stunden der Koordination werden durch die Pflegekassen finanziert. In Zusammenhang mit der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird der KSR z.B. als Expertennetzwerk zur Situation der Kurzzeitpflege herangezogen. Genauso hat sich, mit dem Ziel der Pflegebedürftigkeitsverzögerung, eine AG zur Förderung der Digitalisierung bzw. Digitalen Teilhabe gebildet um auch bei möglichen erneuten Einschränkungen und generell den Zugang zur digitalen Welt für Ältere zu fördern. Teilhabe am Leben verzögert den Eintritt von Pflegebedürftigkeit.

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Netzwerkauftritt des Kreisseniorenrings

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