Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Hospiz- und Palliativversorgung

Hospiz- und Palliativversorgung


Gerade in einem Zeitalter der Hochtechnologie und der Gerätemedizin wird der Wunsch nach menschenwürdigem Sterben – im Kreis der Angehörigen, möglichst ohne Schmerzen, in vertrauter Umgebung – immer größer. Die Hospizbewegung ist die Antwort auf eine Entwicklung, die vielen Menschen Angst macht. Auch ehrenamtliche Hospizhelfer und Hospizhelferinnen, die psychosozialen Beistand leisten und die Sozialstationen unterstützen, spielen eine entscheidende Rolle. Die Helfer und Helferinnen üben keine pflegerischen Tätigkeiten aus, sondern leisten Beistand, indem sie beispielsweise viele Stunden am Bett sitzen, zuhören, Nähe und Zuwendung geben, Familienmitglieder und Freunde mobilisieren und vieles mehr.

Palliativstationen in Krankenhäusern haben die Aufgabe, belastende Krankheitssymptome zu kontrollieren und im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung neben der körperlichen Therapie bei Bedarf auch psychosozialen und spirituellen Beistand zu gewähren. Dadurch soll die Lebensqualität schwerkranker Menschen am Ende ihres Lebens verbessert werden. In Palliativstationen werden Patienten und Patientinnen nicht zum Sterben aufgenommen, sondern zur Stabilisierung der Krankheitssymptome, um eine Entlassung in die häusliche Umgebung oder in ein stationäres Hospiz zu ermöglichen.

In stationären Hospizen werden schwerstkranke und sterbende Menschen mit begrenzter Lebenserwartung bis zum Tode betreut. Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgt, wenn keine Krankenhausbehandlung nötig ist, und die Pflege ambulant nicht geleistet werden kann.

Gerade im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung sind sektorenübergreifende, regionale Netzwerke unverzichtbar

Hier finden Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlugnsfeldes.

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Vernetzung der Hospizarbeit mit Akteuren der Altenhilfe, der Kliniken und des
Gesundheitswesens (3)

2

1.

Umwandlung der eingestreuten Palliativbetten in eine solitäre (Teil-)Station (3)

5

 

Maßnahmenempfehlung Zusatz:

Weiterverfolgung der Verdoppelung der Angebote im Hospiz- und Palliativbereich
Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml verkündete 2018 auf der „Jahrestagung zur Hospiz- und Palliativversorgung“, dass das langfristige Ziel Bayerns die Verdopplung der Angebote im Hospiz- und Palliativbereich ist.
à Regierung mit Partner*innen

Nach Bewertungsmatrix
(+0,25 P pro Priorisierungspunkt)

  1. Regelmäßige Prüfung des Bedarfs eines stationären Hospizes (27,05 P)
    Die Umsetzung des Auf- und Ausbaus der stationären Hospizversorgung obliegt den Krankenkassen, die unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, entsprechende Versorgungsverträge abschließt. Aus diesem Grund sind die Krankenkassen (insbesondere die AOK Bayern) wichtigster Ansprechpartner für detailliertere Informationen über die Errichtung weiterer stationärer Hospize.
    à Krankenkassen
    à Kontinuierlich
  2. Vernetzung der Hospizarbeit mit Akteuren der Altenhilfe, der Kliniken und des
    Gesundheitswesens (26,75 P) – Priorisierungsrang Nr. 1
    Stärkere Vernetzung und Kooperation der Hospizarbeit mit Akteuren der Altenhilfe, der Kliniken und des Gesundheitswesens. Dies soll im „Versorgung, Pflege und Senior*innen“ – Netzwerk des KSR geschehen. Information zu Patientenverfügung; Information der medizinischen Fachangestellten über die Angebote des Pallitivbereichs etc.
    à KSR, Seniorenplanung mit GesundheitsregionPlus, UGeF, Palliativärzte, Sozialdienste, Wohlfahrtsverbände, Niedergelassene (Medizin), Beratungsstellen, Pflegekassen
    à Kontinuierlich
  3. Flächendeckende Kooperationen zwischen den Pflegeeinrichtungen und dem Palliativbereich zur weiteren Bekanntmachung der Angebote für Personal/Bewohner*innen und Patient*innen (25,75 P)
    à Pflegeeinrichtungen/-dienste mit den Akteuren des Palliativbereichs
    à Mittelfristig
  4. Steigerung der Anzahl teilnehmender Praxen/medizinischer Profession/Ärzte an der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung, ggf. durch Kooperationen und Anregung besserer Umsetzungsanreize für Ärzt*innen (25,59 P)
    Schaffung von Anreizen durch Gesetzgeber etc.
    à Gesetzgeber; Ärzt*innen mit GesundheitsregionPlus, Ärzteverband, Ugef, Seniorenplanung
    à Langfristig
  5. Umwandlung der eingestreuten Palliativbetten in eine solitäre (Teil-)Station (24,83 P) – Priorisierungsrang Nr. 1
    Aufgrund der ungünstigen Umstände eingestreut liegender Palliativpatient*innen, sollen die Palliativbetten in eine, als eigenständige Organisationseinheit mit mindestens fünf Betten refinanzierte, (Teil-)Station umgewandelt werden. Dies soll in die nächsten Planungen des Klinikums Forchheim mitaufgenommen werden.
    à Klinikum Forchheim
    à Kurzfrisitg
  6. Weiter Bekanntmachung der Palliativarbeit und Abbau der Hemmschwellen
    durch/bei niedergelassenen Ärzt*innen, Sozialdiensten, Nachbarschaftshilfen, Kirchengemeinden etc. (Hinweis auf mögliche Hospizbegleitung) (24,5 P)

    à Ärzt*innen, Sozialdienste, Nachbarschaftshilfen, Kirchengemeinden (z.B. in Gottesdiensten) etc.
    à Akteure des Palliativbereiches mit Seniorenplanung, GesundheitsregionPlus und KSR
    à Langfristig
  7. Weiter Bekanntmachung der Palliativarbeit und Abbau der Hemmschwellen bei den Bürger*innen (v.a. in ländlichen Gebieten und bei Menschen mit Migrationshintergrund) (23,69 P)
    Durch Öffentlichkeitsarbeit mit „Lebensgeschichten“ in Tageszeitungen, Gemeindeblättern und Broschüren in mehreren Sprachen – kostenfrei. Wegweiser „Die Hospiz- und Palliativversorgung – Angebote und Vorsorge“, gefördert durch das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, können gegen Portokosten abgerufen werden.
    à Akteure des Palliativbereichs mit Gemeinden, Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden, Presseorganisationen
    à Mittelfristig
  8. Wünschewagen bekannt machen – für alle Altersgruppen (22,81 P)
    „Der Wünschewagen richtet sich an Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Das Wunschziel bleibt dabei ganz dem Fahrgast überlassen: ob ans Meer, zu einem Konzert oder zur Taufe der Enkelin. Die Wunschanfragen können entweder vom Wünschenden selbst oder einem Angehörigen gestellt werden. Wichtig für die Realisierbarkeit ist, dass der Fahrgast transportfähig ist. Alle weiteren Details werden mit den Fahrgästen sowie deren Kontaktpersonen persönlich abgesprochen.“ Der Wünschewagen ist seit Kurzem für den Landkreis Forchheim abrufbar.
    à ASB mit KSR und den sozialen Kreisentwicklungsbereichen
    à Mittelfristig