Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreis Forchheim

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreis Forchheim


Nach §69 AGSG sind Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern verpflichtet ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen.


Art. 69 – Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
Bedarfsermittlung
(1) Die nach den Art. 71, 72 und 73 zuständigen Aufgabenträger stellen im Benehmen mit
den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den
überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen den für ihren
Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen fest.
(2) Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ die Lebenswelt älterer
Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen
für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.


Ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept setzt sich aus elf Handlungsfeldern zusammen.
Mit dem Beirat des Kreisseniorenrings Forchheim wurde folgende thematische Bündelung beschlossen:
1. Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung
2. Wohnen zu Hause
3. Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
4. Präventive Angebote
5. Gesellschaftliche Teilhabe und Bürgerschaftliches Engagement
6. Betreuung und Pflege
7. Unterstützung pflegender Angehöriger
8. Hospiz- und Palliativversorgung
9. Angebote für besondere Zielgruppen
10. Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreis Forchheim