Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreis Forchheim
Nach §69 AGSG sind Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern verpflichtet ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen.
Art. 69 – Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
Bedarfsermittlung
(1) Die nach den Art. 71, 72 und 73 zuständigen Aufgabenträger
stellen im Benehmen mit
den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften
der Pflegekassen, den
überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der
Pflegeeinrichtungen den für ihren
Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an
Pflegeeinrichtungen fest.
(2) Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen,
regionalen seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘
die Lebenswelt älterer
Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue
Wohn- und Pflegeformen
für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.
Ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept setzt sich aus elf
Handlungsfeldern zusammen.
Mit dem Beirat des Kreisseniorenrings
Forchheim wurde folgende thematische Bündelung beschlossen:
1.
Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung
2. Wohnen zu
Hause
3. Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
4.
Präventive Angebote
5. Gesellschaftliche Teilhabe und
Bürgerschaftliches Engagement
6. Betreuung und Pflege
7.
Unterstützung pflegender Angehöriger
8. Hospiz- und
Palliativversorgung
9. Angebote für besondere
Zielgruppen
10. Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Landkreis Forchheim