Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Handlungsfelder des Pflegebereichs

Handlungsfelder des Pflegebereichs


Die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit steigt mit den Lebensjahren an. Als Zielsetzung gilt „ambulant vor stationär“. Dieses Handlungsfeld zeichnet sich mittlerweile durch eine hohe und weiter zunehmende Komplexität aus. Neben den stationären Pflegeplätzen beinhaltet es die häusliche Versorgung durch ambulante Dienste. Weitere Bestandteile des Handlungsfeldes sind die Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen (zu Hause), Ambulant betreute Wohngemeinschaften und andere „alternative“ Wohnformen, auf welche auch in Hdlf. II eingegangen wird.

Die längerfristige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen muss im Rahmen einer Pflegebedarfsplanung regelmäßig von Landkreisen und kreisfreien Städten festgestellt werden (Art. 69 AGSG) (ME 4). Auf der Grundlage des Ist-Bestands an stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Betreuungsangeboten wäre dann zu überlegen, welcher Angebotsmix den Präferenzen der älteren Bevölkerung am meisten entspricht, und wie dieser realisiert werden könnte. Hierzu bedarf es regelmäßigen Erhebungen. Der Einbezug von Pflege- und Betreuungsangeboten in die Pflegebedarfsplanung miteinzubeziehen ist unumgänglich, um eine ganzheitliche Planung mit dem Einbezug von z.B. Betreuungsgruppen und auch deren Annahme zu erhalten. Ebenso ist eine differenzierte Darstellung der beschützenden Einrichtungen, welche im Besonderen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen, wie Demenz konzipiert sind, nötig, um den dortigen Bedarf und die Deckung dessen abbilden zu können (siehe ME 13).

Insgesamt kommt dem Zusammenspiel zwischen Angehörigen, freiwillig Engagierten und professionellen Kräften eine zunehmende Bedeutung für die Betreuung älterer Menschen zu. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es verschiedene Konzepte, welche eine mehr oder weniger neutrale Beratung ermöglichen. Der Freistaat fördert in dieser Richtung mit. Ziel davon ist es, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Angehörigenarbeit fest zu installieren. Aufgabe dieser Stelle ist es, durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen zu verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und schlimmstenfalls selbst zum Pflegefall werden.

Niedrigschwellige Angebote, die vom Freistaat Bayern und den Pflegekassen gefördert werden, sind ebenfalls ein wichtiges Angebot zur Entlastung der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken. Hierzu gehören beispielsweise Helferkreise, welche stundenweise Demenzbetreuung anbieten. Derartige Angebote sind meist ehrenamtlicher Natur und bedürfen Koordination und Austausch mit anderen Angeboten. Zur Entlastung pflegender Angehöriger zählen auch Angebote wie Kurzzeit-, Nacht-, Tages- oder die sogenannte 24-Stundenpflege.

Hier finden Sie die Maßnahmenempfehlungen der Handlungsfelder.

Betreuung und Pflege

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Schließen der Lücke an Kurzzeitpflegeplätzen,
Bessere Finanzierbarkeit (auch bei schwankender Belegung (6)

1

2.

Verringerung der (zu erwartenden/bestehenden) Lücke an Pflegepersonal (4)

5

 

Maßnahmenempfehlung Zusatz:

A. Bekanntmachung und Beobachtung der weiteren Entwicklung eingestreuter Tagespflege
Bei eingestreuten Tagespflegeplätzen fehlt der ansonsten angebotene Hol- und Bringdienst solitärer Einrichtungen. Besonders am Wochenende, bei geschlossenen solitären Einrichtungen, ist eine eingestreute Lösung eine Alternative.
à Anbietende
à kontinuierlich, langfristig

B. Überleitungspraxis verbessern
Die Pflegeüberleitungen der Sektoren, z.B. von der Klinik nach Hause, verläuft häufig nicht zufriedenstellend für alle Akteure (privat und professionell). Medikamente werden nicht mitgeliefert, Behandlungspläne sind unvollständig, Arztbriefe oder Rezepte werden vom/von der Patient*in vergessen. Mit einer möglichen digitalen Lösung eines Teilbereichs der Thematik hat sich der Arbeitskreis „Sektorübergreifende Kommunikation“ der GesundheitsregionPlus in 2018 beschäftigt. Eine entsprechende Anknüpfung an Ergebnisse soll geprüft werden. Eine Zusammenarbeit der Bereiche der Seniorenplanung/ des KSR sowie der GesundheitsregionPlus soll erfolgen.
à Seniorenplanung, KSR, GesundheitsregionPlus mit Akteuren des Pflegesystems

C. Bauvorhaben „Seniorengerechtes Wohnen“
Bei entsprechenden Bauvorhaben soll von kommunaler Seite besonders auf die Strukturvorhaben möglicher Investoren geachtet werden. Wie setzen sich die Angebote zusammen? Werden die Wohnungen verkauft oder vermietet? An wem werden diese verkauft oder vermietet? Wie kann die Gemeinde jeweils noch Einfluss darauf nehmen? Es existieren auch begünstigte Wohnraumförderungen der Staatsregierung für Kommunen, welche bei der Planung miteinbezogen werden sollten (http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/). Ebenso berät die Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ Bayern, in gewissem Umfang kostenfrei, zu Wohnprojekten (https://www.wohnen-alter-bayern.de/).
à Gemeinden

Nach Bewertungsmatrix
(+0,25 P pro Priorisierungspunkt)

Hinweis:
Maßnahmen, welche sich mit der medizinischen Versorgung auseinandersetzen (Apotheken, Praxen), werden in Hdlf. I thematisiert.

  1. Schließen der Lücke an Kurzzeitpflegeplätzen
    Zum Schließen der Lücke an Kurzzeitpflegeplätzen sollen folgende Empfehlungen durchgeführt werden:
    Bessere Finanzierbarkeit (auch bei schwankender Belegung) (30,88 P)Priorisierungsrang Nr. 1
    (Teilweise) Übernahme der Kosten, auch bei Nichtbelegung eines freigehaltenen Kurzzeitpflegeplatzes. Mögliche Option des Gesetzgebers: Jede Einrichtung bekommt eine Anzahl Kurzzeitpflegeplätze zugewiesen, welche gefördert werden.
    à Einrichtungen in Verhandlungen mit den Kassen
    à Regierung (Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen)
    à Lokalpolitik mit KSR, Seniorenplanung  (Anregungen)
    à Kurzfristig
  2. Schließen der Bedarfslücken, ausgehend von der Pflegebedarfsplanung (30,86 P)
    Hierzu sollen u.a. die Neuerungen des PSG III herangezogen werden. Weitere Unterstützungsleistungen sollen noch ausgelotet werden. Nach §8 Abs. SGB XI ist die „pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. [..]Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“.  Nach §9 SGB XI sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“. Näheres ist in den Artikeln 71 bis 73 AGSG landesrechtlich geregelt (siehe im Text weiter oben). Landkreise und kreisfreie Städte haben demnach eine Pflicht, auf eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung hinzuwirken. Es besteht allerding keine direkte Steuerungskompetenz auf kommunaler Seite. Mithilfe der Maßnahmenempfehlungen des SPGKs, welche u.a. die Stärkung von Unterstützungsleistungen, die Verzögerung der Pflegebedürftigkeit und eine Vernetzung der Akteure zum Ziel hat, soll möglichen Mängeln entgegengewirkt werden.
    à Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Freistaat, Landkreis
    à Kontinuierlich
  3. Schaffung einer Ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz (30 P)
    Im Landkreis Forchheim ist keine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz ansässig.
    à Wohlfahrtsverbände, Dienste, Investor*innen, Gemeinden, FAQ etc.
    à Mittelfristig
  4. Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung (29,42 P) (X)
    Die Pflegebedarfsplanung muss in einem der Senioren(struktur/sozialraum)analyse (siehe X.) angepasstem Rhythmus fortgeschrieben werden (AGSG Art. 69).
    à Landkreis, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  5. Verringerung der (bestehenden und steigenden) Lücke an Pflegepersonal (27,85 P) – Priorisierungsrang Nr. 2 (X)
    Zu genanntem Punkt sollen konkrete Strategien überlegt und umgesetzt werden. Die Unterpunkte dienen der Orientierung.
    à Regierung, Gesetzgeber, Bildungsbüro, KSR, Seniorenplanung mit Akteuren der Pflege(bildungs-)landschaft, GesundheitsregionPlus
    à Kontinuierlich
    Verbesserung des Images der Pflege(-kräfte)
    Verbesserung der Arbeitsrahmenbedingungen/Ausbildungsbedingungen
    Förderung der Ausbildung im Pflegebereich durch enge Zusammenarbeit des KSR, der Schulen, des Bildungsbüros, des Schulamts, der Wirtschaftsförderung, der Pflege und anderen Beteiligten. Dies könnte z.B. in Form der Initiierung von Angeboten zur Information von Jugendlichen in Schulen geschehen (vgl. LK Aichach-Friedberg). Ebenso könnte eine Art „schulischer Pflegelotse“ in Anlehnung an den bereits existierenden betrieblichen Pflegelotsen angeboten werden.
    Die Herangehensweisen anderer Landkreise und der Regierung sollten kontinuierlich betrachtet werden. Beispielsweise Aufbau einer „Pflegekammer“
    Bestehende ungelernte Hilfskräfte zu qualifizierten Hilfskräften oder Fachkräften weiterbilden. Die Teilzeitausbildung bekannt machen. Förderung z.B. über Wegebau über die Agentur für Arbeit.
    Hierzu Nutzung des Netzwerkes unter dem Dach des KSR, unter Beachtung der im Text genannten kommunalen Handlungsfeldern
  6. Anbieter von „Betreutem Wohnen“ sollen die mittel- und langfristig entstehenden Gesamtkosten transparent darstellen und pflegewissenschaftlich basiert darauf hinweisen, bis zu welchem Pflegegrad ein dortiges Wohnen realistisch ist (27,77 P)
    à Anbieter von betreutem Wohnen, Wohlfahrtsverbände etc.
    à Kurzfristig und Kontinuierlich
  7. Schließen der Lücke an Kurzzeitpflegeplätzen
    Zum Schließen der Lücke an Kurzzeitpflegeplätzen sollen folgende Empfehlungen geprüft und durchgeführt werden: Schließen von Kooperationen (trägerintern, z.B. vers. Einrichtungen) (27,08 P)
    à Träger, Wohlfahrtsverbände
    à Kurzfristig
  8. Aktivierend pflegen (26,85 P) (siehe auch IV.)
    Alle in der Pflege Tätigen, privat oder beruflich, sollen möglichst aktivierend pflegen. Den Heimbewohnende sollen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Öffentlichkeitsarbeit zu „aktivierender Pflege“ soll in Kombination mit dem Thema Prävention behandelt werden. Hierzu sollen punktuell Informationen/Schulung angeboten und (Bestehende) bekannt gemacht werden. Eine spezielle Finanzierung für Angehörige dieser durch die Pflegekassen soll geprüft werden bzw. sollen bestehende Kurse der Fachstellen für pflegende Angehörige beworben werden (z.B. Edukation Demenz).
    à alle; KSR, Seniorenplanung mit Akteuren der Pflege, GesundheitsregionPlus, Nachbarschaftshilfen, Seniorenvertretungen
    à kontinuierlich
  9. Vernetzung und Zusammenarbeit der Pflegepersonen (26,15 P)
    Zur Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen, sollen die, welche an der Versorgung und Unterstützung Pflegebedürftiger und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind, sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen und eine strukturierten Zusammenarbeit verfolgen. Durch die regionale Zusammenarbeit regionaler Akteure (insbesondere von Trägern und Selbsthilfegruppen), die an der Versorgung und der Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie vergleichbar Nahestehenden beteiligt sind, soll der Versorgungs- und Unterstützungsbedarf, sowohl von Pflegebedürftigen als auch deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen, besser gedeckt werden. Hierzu soll ein „Versorgung, Pflege und Senior*innen“ – Netzwerk im Rahmen und unter dem Dach des KSR aufgebaut bzw. Dies baut auf früheren Erfahrungen und dem Anliegen von Mitgliedern auf. Austauschtreffen wurden im Landkreis Forchheim v.a. von ambulanten Diensten und Einrichtungsleitungen angeregt. Der offene Austausch und eine Abstimmung zwischen streng pflegerisch Tätigen und ehrenamtlich Engagierten (z.B. Nachbarschaftshilfen mit niedrigschwelligen Angeboten) ist auch bezüglich des Konkurrenzgedankens sinnvoll. Eine enge Einbindung der Hausärzte in das Netzwerk wäre wünschenswert. Fördermöglichkeiten nach §45c Abs. 9 SGB XI sollen nach Passung (weiterhin) bedarfsgerecht eingesetzt werden. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, soll dies weiterhin unter dem Dach des KSR geschehen, indem dessen Wirkungskreis erweitert wird.
    à Seniorenplanung mit KSR mit Akteuren der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, in Abstimmung mit angrenzenden Bereichen, wie GesundheitsregionPlus
    à Kontinuierlich
  10. Pflegeeinstufungsregelungen für nicht altersbedingte Behinderung prüfen und ermöglichen (24,78 P)
    à Gesetzgeber
    à Mittelfristig
  11. Entwicklung einer/weiterer Lösung/en zur Versorgung für pflegebedürftig gewordene Menschen mit nicht altersbedingter Behinderung (z.B. geistiger Behinderung) (24,56 P)
    Nach dem zweiten Weltkrieg hat seit einigen Jahren eine Zeit begonnen, in welcher Menschen mit nicht altersbedingter Behinderung ins Seniorenalter kommen. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es gibt wenige Lösung auf Bayernebene. Einrichtungen der Behindertenarbeit sollen -soweit möglich-  den Pflegeaspekt in ihre Arbeit aufnehmen. Es sollen landkreisintern oder landkreisnah Einrichtungen geschaffen werden. Bisher werden die Bürger*innen in andere Regionen, z.B. nach Himmelkron vermittelt.
    à Akteure der Behindertenarbeit mit Bezirk und ggf. Akteuren der Pflege
    à Mittelfristig
  12. Schaffung eines Angebotes an Nachtversorgung in ambulanter oder teilstationärer Form (24,38 P)
    Schaffung eines Angebotes an Nachtversorgung in ambulanter oder teilstationärer Form. Ein entsprechendes Konzept soll in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Fachleute im Rahmen des KSR erarbeitet werden (AK 26 Gesamtpriorisierung Platz 2). Es sollen Möglichkeiten der kooperativen Umsetzung miteinbezogen werden. Das Konzept soll im Landkreis Forchheim zur Anwendung und Umsetzung kommen. Beachtung der Planungssicherheit auch bei schwankender Nutzung.
    à Wohlfahrtsverbände, Pflege-/Palliativdienste mit KSR, Seniorenplanung
    à Langfristig
  13. Bestands- und Bedarfsabfragen zu beschützenden Einrichtungen und Betreuungs- und Entlastungsangeboten (24,08 P)
    Aufgrund der steigenden Zahlen von Älteren und somit auch derer mit dem Bedarf an beschützenden Einrichtungen: Zu beschützenden Einrichtungen sollte eine regelmäßige Bestands-/ und Bedarfsabfrage erfolgen. Dies soll in die Pflegebedarfsplanung integriert werden. Ebenso die Vorstufen der Pflege, im Sinne von Betreuungs- und Entlastungseinrichtungen, mindestens bei der Bedarfsabfrage in Zusammenarbeit mit der neu entstehenden Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, betrachtet werden. Eine Bedarfsanalyse (ggf. im Rahmen der Pflegebedarfsplanung) soll geprüft/entwickelt und durchgeführt werden.
    à Landkreis, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  14. Hinweise der Sozialdienste auf bestehende Nachbarschaftshilfen, (ehrenamtliche) Unterstützungsmöglichkeiten (24 P)
    Örtliche Nachbarschaftshilfen oder (ehrenamtliche) Unterstützungsmöglichkeiten sollen den Sozialdiensten der Kliniken (auch außerhalb des Landkreises) bekannt gemacht werden, sodass diese entsprechenden Patient*innen Informationen mitgeben können. Die Organisationen sollen Flyer oder Informationsmaterial an die Sozialdienste senden bzw. soll auf den Sozialatlas des Landkreises verwiesen werden oder Landkreiswegweiser mitgegeben werden.
    à Nachbarschaftshilfen, ehrenamtliche Unterstützungsnetze
    à Langfristig
  15. Entwicklung einer Lösung zur Versorgung für jüngere pflegebedürftige Menschen (23,02 P)
    Jungen Menschen, welche vollstationär pflegebedürftig werden/sind, bleibt derzeit keine andere Möglichkeit als in eine (Alten-)Pflegeeinrichtung zu ziehen oder ggf. in eine Einrichtung außerhalb des Landkreises vermittelt zu werden. Es soll ein (bestehender) Wohnbereich in einer Pflegeeinrichtung für diese Gruppe umfunktioniert werden. Hierzu soll der KSR mit der Seniorenplanung bereits erprobte Konzepte heranziehen und mit den Einrichtungen vor Ort in die Umsetzung gehen.
    à stationäre Einrichtungen mit KSR, Seniorenplanung
    à Mittelfristig
  16. Pilotprojekt zum Thema „Gemeindeschwester“ (22,96 P)
    Es sollte mindestens ein Pilotprojekt zum Thema „Gemeindeschwester“ starten. Hierbei soll dieses ehemalige „System“ im Zusammenspiel heutiger Akteure (vers. Pflegeformen, niedrigschwellige Angebote, etc.) als mögliche Lösungsoption in der Versorgung im ländlichen Raum erprobt werden. Eine Kombination mit bestehenden Organisationsformen (z.B. Verah) ist zu prüfen.
    à Gemeinde, Wohlfahrtsverband, Seniorenvertretung, Nachbarschaftshilfe, mit GesundheitsregionPlus, Seniorenplanung, KSR
    à Langfristig
  17. Notfallmappe (22,62 P) (X)
    Da es immer wieder zu Unklarheiten und Überscheidungen mit der SOS-Dose kommt, geht aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept die Empfehlung hervor übergreifend die Notfallmappe weiter zu verfolgen. Dies ist v.a. aufgrund ihrer individuellen Fülle und Größe der Fall. In der SOS-Dose können maximal drei Blatt Papier hinterlegt werden. Ebenso sollte eine einheitliche Lösung angestrebt werden, sodass Rettungsdienste schnellstmöglich agieren können und nicht erst suchen müssen, welches System im Haushalt verwendet wird. Die Notfallmappen sollen nicht einfach ausgelegt werden, da sie einer gewissen Einführung bedürfen. Daher wird eine Ausgabe über fachlich geschulte Personenkreise, wie Praxen, Apotheken, ambulante Pflegedienste oder Nachbarschaftshilfen empfohlen. Die Notfallmappe wird derzeit von Landratsamt mit weiteren Kooperationspartnern finanziert. Bei entsprechend benötigtem Platz für ausführlichere Unterlagen chronisch Kranker, aber auch für Dokumente wie Patientenverfügung –auch für junge Menschen- etc., sollte die Notfallmappe für die Patient*innen flächendeckend etabliert werden. Ein Aufkleber für die Innenseite der Wohnungstüre zum Hinweis auf Vorhandensein einer Notfallmappe für Rettungsdienste ist inkludiert.
    à GesundheitsregionPlus, KSR, Seniorenplanung, Seniorenvertretungen
    à Kontinuierlich
  18.  Stetige Anpassungen der Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen (22,58 P) (z.B. W-LAN).
    à Einrichtungen der Pflege
  19. Beachtung des Wohlfahrtsgedankens durch die Wohlfahrtsverbände (22,4 P)
    à Wohlfahrtsverbände
    à Kontinuierlich
  20. Thematisierung und Versuch des Findens von Lösungsansätzen des erschwerten Pflege von demenziell Erkrankten in Kliniken (22,02 P)
    à GesundheitsregionPlus, Klinikum Forchheim, KSR, Seniorenplanung,
    à Langfristig

 

Unterstützung pflegender Angehöriger

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Dezentrale/r Erweiterung/Aufbau von Angeboten im Bereich Betreuungsgruppen/Helferkreise (niedrigschwellige Angebote) bei Bedarf (4)

7

1.

Monatlicher Beratungstag des Bezirkes auf Kreisebene (4)

10

 

Maßnahmenempfehlung Zusatz:

Weiterführung des Angebots „Auszeit für Demenzkranke und ihre Angehörigen“ der Diakonie und der Caritas in KLVHS Feuerstein für Angehörige mit Pflegebedürftigen (zweimal jährlich eine Woche).
à KLVHS mit Partner*innen
à kontinuierlich

 

Nach Bewertungsmatrix
(+0,25 P pro Priorisierungspunkt)

 

  1. Weiterführung der Helferkreisschulungen (27,85 P)
    Weiterführung der Helferkreisschulungen (Caritas, Diakonie etc.) zur Sensibilisierung des Themas Demenz und angrenzender Bereiche, von je mindestens einmal jährlich,  Öffentlichkeits-/ und Netzwerkarbeit hierzu. Bei steigender Nachfrage Ausbau der Schulungen. Nach §45 SGB XI haben die Pflegekassen „für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen“. Diese werden im Landkreis an die Fachstellen für pflegende Angehörige vergeben.
    à Pflegekassen mit Durchführenden (Diakonie, Carias, ..)
    à Kontinuierlich
  2. Ausweitung der Ressourcen/Mitarbeitendenstunden für Pflegeberatung (für die Fachstellen für pflegende Angehörige bzw. Ausweitung der Beratungskapazitäten bei bestehenden Pflegeberatungen in die Planung mit einbeziehen) nach Entwicklung einer Konzeption –Gebündeltes Beratungsangebot, ggf. Pflegestützpunkt ME 11 (27,25 P)
    Aufgrund oben genannter stetig gestiegener Fallzahlen der Fachstellen für pflegende Angehörige sollen deren Kapazitäten ausgeweitet werden.
    à Seniorenplanung mit Finanzierungsstellen der beratend Tätigen (Träger/Wohlfahrtsverbände, Dienste, Einrichtungen, Kranken/Pflegekassen, Landkreis)
    à Kurzfristig
  3. Erweiterung der Pflegeplatzbörse zur aktuellen, lokalen Orientierung der Bürger*innen und Prüfung der Aktualitätssicherungsoption
    Erweiterung der Pflegeplatzbörse um teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, ambulante Pflegedienste, ehrenamtliche Helferstrukturen und niedrigschwelligen Angeboten. Regelmäßige Prüfung einer Anpassung (26,42 P)
    à Seniorenplanung mit KSR, Trägern, Diensten und Einrichtungen
    à Kurzfristig
  4. Information der Bürger*innen über Angebote vor Ort und Allgemeines (25,71 P)
    Über bestehende Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort, als auch über Generelle (z.B. gesetzliche Verpflichtung zu Hausbesuchen der gesetzl. Pflegekassen, Information über die Erlangung eines Pflegegrades, Zentrum für Qualität in der Pflege) soll in den Gemeindeblättern, Kirchenblättern etc. informiert werden.
    à Gemeinde mit Seniorenvertretung, Kirchengemeinde
    à Kontinuierlich
  5. Erweiterung der Pflegeplatzbörse zur aktuellen, lokalen Orientierung der Bürger*innen und Aktualitätssicherung (25,64 P)
    Prüfung der Aktualitätssicherung der Pflegeplatzbörse
    à Einrichtungen
    à Kontinuierlich
  6. Abrechenbarkeit über die Pflegekasse bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei den Nachbarschaftshilfen bekannt machen und Anregung der Erleichterung des Anerkennungsverfahrens für ebendiese niedrigschwelligen Angebote beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (siehe auch II.) (24,92 P)
    Hierbei ist eine Kommunikation mit den ortsansässigen Pflegediensten zur Konkurrenzvermeidung anzustreben. Die Anerkennungsverfahren im hauswirtschaftlichen Bereich sollten niedrigschwelliger zugänglich sein. Eine Art Online-Kurs wird vorgeschlagen.
    à Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regierung
    à KSR, Seniorenplanung
    à Kurzfristig
  7. Dezentrale/r Erweiterung/Aufbau von Angeboten im Bereich Betreuungsgruppen/Helferkreise (niedrigschwellige Angebote) (24,46 P) – Priorisierungsrang Nr. 1
    Im Ausbau niedrigschwelliger Angebote kann die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken unterstützen. Hauptamtliche Unterstützung brauchen freiwillig Engagierte schwerpunktmäßig in administrativen Angelegenheiten.
    à Träger, Dienste, Einrichtungen, Nachbarschaftshilfen, Gemeinden
    à Kontinuierlich
  8. (Gesetzliche) Regelung/Rahmenempfehlung bezüglich der 24-Stunden-Pflege zur Orientierung (24,35 P)
    à Gesetzgeber
    à Mittelfristig
  9. Pilotprojekt SENiorenTAgesstätte (23,08 P)
    Die Gemeinde Kirchehrenbach nimmt am „Marktplatz der Generationen“ teil. Hieraus soll möglichst ein Pilotkonzept „SENiorenTAgesstätte“ entstehen. Dies kann für andere Gemeinden als Inspiration dienen. Das übergeordnete Ziel der SENTA ist es den (älteren und unterstützungsbedürftigen) Bürger*innen eine niedrigschwellige Anlaufstelle als Begegnungsstätte mit flexiblen Teilnahmezeiten und Vorstufe zur Pflege zu geben. SENTA ist nicht in Konkurrenz zur Pflege zu sehen.
    à Mitwirkende beim „Marktplatz der Generationen“; Gemeinde Kirchehrenbach, Seniorengemeinschaft Ehrenbürg, Akteure vor Ort (z.B. Kirchengemeinde, Wohlfahrtsverband etc.)
    à Mittelfristig
  10. Monatlicher Beratungstag des Bezirkes auf Kreisebene (23,46 P)
    Priorisierungsrang Nr. 1
    Durch die Verschiebung der Leistungsträgerschaft im Bereich der ambulanten Pflege, liegt seit Beginn 2019 der gesamte Bereich „Hilfe zur Pflege“ bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern. Um eine dennoch wohnortnahe Beratungsmöglichkeit zu ermöglichen, soll der Bezirk einmal monatlich im Landkreis einen Beratungstag anbieten. An diesem kann auch zu anderen bezirksspezifischen Themen beraten werden. Wird ein gebündeltes Beratungsangebot vor Ort geschaffen, so soll der Beratungstag des Bezirkes dort integriert werden (ME 11).
    à Bezirk Oberfranken, Landkreis im Rahmen der Kooperationsvereinbarung nach Art. 84 Abs. 3 AGSG
    à Kurzfristig
  11. Gebündeltes Beratungsangebotes zum Großthema Pflege/Senior*innen, ggf. Menschen mit Behinderung (Pflegestützpunkt o.ä.) –
    Kompetenzen bündeln vor Ort; mit Außenstellenterminen (23,42 P)
    Um Doppelstrukturen zu vermeiden, soll ein gebündeltes, übersichtliches Beratungsangebot der jetzigen Beratungsstellen erfolgen. Eine Integration bestehender Beratungen (z.B. Fachstellen für pflegende Angehörige) ist anzustreben. Die Integration von Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung ist zu prüfen. Hierzu wird zunächst die landesrechtliche Empfehlung/Regelung in Bezug auf die Organisation eines Pflegestützpunktes betrachtet. Es soll eine zentrale Anlaufstelle, auch als telefonische Erstberatungsvermittlung, entstehen. Ein dezentrales, punktuelles Angebot soll geprüft werden (an bestehenden Strukturen angebunden – z.B. Familienstützpunkte).
    à Entsprechend durch die Empfehlung/Regelung Verantwortliche (Bezirk, Landkreis, Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, OBA etc.)
    à Mittelfristig
  12. Zugangsermöglichung zum Pflege(beratungs)system für Menschen mit Migrationshintergrund
    Wegweiser und Broschüren sollen in mehreren Sprachen herausgegeben und zielgruppenorientiert verteilt werden (23,25 P)
    à Herausgeber von Informationsmaterialien
    à Kontinuierlich
  13. Informationsbedarf der Bürger*innen zum Thema Demenz und Finanzierungsfragen, Pflegeeinstufung (22,25 P)
    Vermehrter Informationsbedarf der Bürger*innen zum Thema Demenz und Finanzierungsfragen. Dies soll durch das Angebot von Vorträgen, Wegweisern als auch durch spezifische Beratungen der Beratungsanbieter ermöglicht werden, ggf. Kombination mit der Referent*innenbörse des KSR (Hdlf. III)
    à Beratend Tätige (Träger, Dienste, Einrichtungen) mit Seniorenvertretungen, KSR
    à Mittelfristig
  14. Ausweitung der Ressourcen/Mitarbeiterstunden für die Betreuung der bestehenden Helferkreise und hauptamtliche Unterstützung für ehrenamtliche Unterstützungs- und Entlastungsangebote (21,08 P)
    àTräger der Koordination von Helferkreisen
    à vornehmlich Gemeinden; Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden
    à Kontinuierlich
  15. Zugangsermöglichung zum Pflege(beratungs)system für Menschen mit Migrationshintergrund
    Netzwerkanalyse „Personen mit Migrationshintergrund – auch Unterstützungsnetze“ – „Pflegenetz“ (19,92 P)
    Um Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu Unterstützungsleistungen im Pflegebereich zu ermöglichen, soll eine Netzwerkanalyse erfolgen, welche genannte Netze analysiert und Schnittstellen heraushebt.
    à Seniorenplanung mit bestehenden Netzwerken, ggf. Universität/Hochschule
    à Langfristig
  16. Regelmäßige Prüfung des Bedarfs eines Angehörigenstammtisches und ggf. Wiederinitiierung (19,08 P)
    Regelmäßige Prüfung des Bedarfs eines Angehörigenstammtisches und ggf. Wiederinitiierung, ggf. speziell für Angehörige von Menschen mit Demenz. Die Fachstellen für pflegende Angehörige und sonstige Beratende sollen in einem bestimmten Zeitintervall bei den Beratungen den Bedarf mitabfragen und den Fachstellen für pflegende Angehörige mitteilen. Bei Wiederinitiierung sollten neben pflegenden Angehörigen auch Angehörige aus stationären Einrichtungen die Möglichkeit haben an Stammtischen teilzunehmen. Miteinbezogen werden soll nach Möglichkeit das Selbsthilfebüro.
    à Beratend Tätige (Träger, Dienste, Einrichtungen, Fachstellen) mit KSR, Seniorenplanung
    à Mittelfristig
  17. Bekanntmachung des SENiorenTAgesstättenkonzeptes von Firmen bei lokalen Unternehmen (18 P)
    Vereinzelt bieten Unternehmen firmeninterne SENTAs an. Die Konzepte derer sollen lokalen Unternehmen bekannt gemacht werden.
    à KSR, Seniorenplanung, Wirtschaftsförderung
    à Langfristig
  18. Weiterführung des betrieblichen Pflegelotsen und ggf. Anpassung des Formats, sowie Anregung bei den Betrieben zu einer „Informativen Mittagspause“
    Weiterführung des betrieblichen Pflegelotsen. Unternehmen können zu den Mittagspausen vers. Vorträge oder Informationsangebote platzieren. Schulung der Seniorenbeauftragten ähnlich des betrieblichen Pflegelotsen im Rahmen eines Studientages/ mehrere Studientage (siehe auch erste/r Ansprechpartner/in in der Gemeinde III.).
    à Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim (in Kooperation mit KSR, Seniorenplanung, Seniorenvertretungen, Wirtschaftsförderung)
    à Kontinuierlich