Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung

Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung


Eine wichtige Zielsetzung in den seniorenpolitischen Leitlinien ist die Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung der Versorgungsstrukturen. Damit soll der Landkreis steuernd auf die Angebotsentwicklung einwirken können. Zudem können Informationen über träger- bzw. ressortübergreifende Aktivitäten ausgetauscht werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Ältere Bürger*innen können besser an Fachstellen verwiesen werden. Die Seniorenplanung nimmt hier eine zentrale Stellung der Koordination ein. Um eine zielführende Koordination ermöglichen zu können, müssen Rahmenbedingungen wie verwertbare Erhebungen/Analysen, entsprechende Ressourcen etc. Damit Aktivitäten einzelner Akteure abgestimmt werden können, ist eine träger- und ressortübergreifende Vernetzung essentiell.

Hier sehen Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlungsfelder.

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Weiterführung der Seniorenplanung, hauptamtliche Koordination des KSR (6)

1

2.

Netzwerkarbeit (3)

7

2.

Initiierung regionaler und gemeindlicher runder Tische (3)

11

2.

Stärkung der Sen.-Vertr. – Etablierung einer/s Ansprechperson pro Gemeinde (3)

8

 

Zusatz Maßnahmenempfehlung:

A. Entwicklung einer Systematik regelmäßiger Treffen der Seniorenplanungen auf Bezirksebene zur gemeinsamen Verfolgung ähnlich gelagerter Maßnahmenempfehlungen
à Regierung, Bezirke, Seniorenplanungen/-koordinator*innen Oberfrankens
à kurzfristig, kontinuierlich

B. Weiterführung und Verstetigung der GesundheitsregionPlus am Landratsamt Forchheim
Viele der Maßnahmenempfehlungen des SPGK bedürfen, vor allem im Ärzt*innen- und den altenpflegeangrenzenden Bereichen, der Umsetzung(-sunterstützung) durch die GesundheitsregionPlus. Es hat sich bisher eine kooperative, zielführende Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Seniorenplanung und GesundheitsregionPlus
à Landkreis
à Kontinuierlich

Nach Bewertungsmatix
(pro Priorisierungspunkt +0,25 P)

  1. Koordination und Entwicklung des KSR/ Weiterführung der Seniorenplanung, Aufgaben dieser (30,24 P) – Priorisierungsrang Nr. 1
    (Workshop 2011 - Platz 1 aus dem Feld Bürgerschaftliches Engagement bei den Bedarfen: „ Hauptamtliche Begleitung (8)“)
    1. Weiterführung der hauptamtlichen Koordination und Moderation des KSR, da dieser aufgrund des Fehlens dieses Elements in der Vergangenheit minder bis nicht aktiv war. Die Seniorenplanung des Landkreises ist laut Satzung des KSR dessen Koordination/Geschäftsstelle.
    à Landkreis, Seniorenplanung
    2.Entwicklung des Kreisseniorenrings zum Strategie-/Planungs-/Umsetzungsanregenden- und Austauschgremium. Der/Die Sprecher*in des KSR soll weiterhin Mitglied des Kreisarbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege und somit des Fachbeirats für soziale Angelegenheiten sein. Kontinuierliche Ausrichtung des Kreisseniorenrings an den Bedarfen im Landkreis mit jeweiliger Bearbeitung der Themen. Ausstattung des KSR mit einem jährlichen Budget für die Tätigkeiten in seinem Zwecke. Vergangene Spender für den KSR sollen über Aktivitäten in regelmäßigen Abständen auf dem Laufenden gehalten werden, um sich bei Interessen einbringen zu können.
    à Seniorenplanung mit KSR
    3. Kontinuierliche Weiterführung der Seniorenplanung, im Sinne und in Bezeichnung einer Seniorensozialplanung, Aufgaben dieser (Schwerpunkte):
    - Fortschreibung und (Koordination der) Umsetzung der Ergebnisse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes; der daraus folgenden Maßnahmenempfehlungen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, inkl. der strukturellen Weiterentwicklung der strategischen Altenhilfe-/Seniorenplanung (Senioren(struktur/sozial-raum)analyse) im kooperativen, koordinierendem Agieren mit dem KSR
    - Themenbezogene Vernetzung und Austausch mit/von externen und internen Bereichen (integrierte Sozialplanung)
    - Fachliche Planung, Koordination, Moderation und Teilnahme an/der Treffen des KSR (ebenso Arbeitskreise);
    Die Sicherstellung der Weiterführung der Stelle und der damit verbundenen langfristigen Ausstattung mit Ressourcen zur Aufgabenerfüllung muss sichergestellt werden.
    à Landkreis mit Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  2. Verbindung/Stärkung der Bereiche von Menschen mit Behinderung – Fokus Senior*innen, da die Zahl altgewordener Menschen mit Behinderung zugenommen hat und weiter zunehmen wird. 
    Vernetzung des/der gemeindlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises (26,5 P)
    Der/Die kommunale Behindertenbeauftragte soll auf Landkreisebene die jeweiligen gemeindlichen Behindertenbeauftragten untereinander und zu Organisationen der Behindertenarbeit, sowie diese untereinander, vernetzen. Schnittstellen zu Organisationen der Seniorenarbeit sollen aufgegriffen werden. Auf mögliche bestehende Netzwerke soll zurückgegriffen werden, um Redundanz zu vermeiden. Die Ressourcen sollen entsprechend zur Verfügung gestellt werden.
    à Landkreis mit kommunalem/r Behindertenbeauftragte/m
    à Mittelfristig
  3. Kontinuierliche Senioren(struktur/sozialraum)analyse,
    mündend in einem integrierten Struktur(sozial)planungssystem (26,3 P)
    Erarbeiten und kontinuierliche Fortschreibung sowie Abstimmung mit anderen Planungen wie der Jugendhilfeplanung, um Mehraufwand durch gehäufte Abfragen zu mindern und zur einheitlichen Orientierung für die Netzwerkpartner*innen (z.B. Bürgermeister*innen). Teilbereiche der Analyse sollen nach Möglichkeit demografische Entwicklung, Wohnpolitik, sozioökonomische Aspekte, Beratungsbedarfe, Teilhabebedarfe etc. sein. Fokussiert werden sollte ein aktivpostenbasierter Ansatz, d.h. z.B. wo liegt das Einkommen und wie hoch sind die Kosten für Unterstützungsangebote. Mögliche sozialräumliche Strukturen können so aufgezeigt werden und Ansatzpunkt zur Verbesserung bzw. Weiterführung geben. Zu einem optimalen Ergebnis bedarf es verwendbarer Rückläufe bei den Teilbereichen mit Befragungen. Hierzu bedarf es einer Kooperation zwischen Landkreis, Gemeinden, Kirchen und sonstigen Akteuren, um die v.a. auf dem Land anzutreffende Scheu vor Fragebögen zu überwinden. Eine Datenerhebung nach demoskopischen Grundlagen sollte geprüft werden. Die Senioren(struktur/sozialraum)analyse soll rhythmisch mit der Pflegebedarfsplanung abgestimmt werden. Es soll zur korrekten Datenermittlung eine Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberfranken nach Art. 84 Abs. 3 AGSG erfolgen. Es soll im Rahmen dessen geprüft werden, welche Daten sinnvoll in der selbstständigen, primären Erhebung (schriftlich oder durch andere Partizipationsmethoden bzw. Netzwerke) sind und auf welche durch andere Organisationen, wie die deutsche Alzheimergesellschaft, bereits erhoben wurden und sich auf (sekundär) den Landkreis übertragen lassen. Dies soll ebenso zu einer Aufwandsreduktion beitragen, wie zu einer Vermeidung von Überfrachtung möglicher Fragebögen. Durch den empfohlenen Rahmen der Kontinuität ergibt sich ein Vorteil für alle Akteure im Seniorenbereich (Gemeinden, Wohlfahrt etc.) zur kurzfristigen Reaktion auf Änderungen oder Bedarfe
    à Seniorenplanung mit Gemeinden, Kirchengemeinden, Organisationen etc.; ggf. in Kooperation mit anderen Planungen
    à Kontinuierlich
  4. , auch 3. Verbindung/Stärkung der Bereiche von Menschen mit Behinderung – Fokus Senior*innen, da die Zahl altgewordener Menschen mit Behinderung zugenommen hat und weiter zunehmen wird – Ausarbeitung eines Aktionsplans Inklusion (26,3 P) – Priorisierungsrang 2
    Aufgrund geschilderter Entwicklungen und den Entwicklungen im Bereich der Inklusion beispielsweise im Bildungsbereich (Integrativklassen etc.), sollte auf Landkreisebene ein „Aktionsplan Inklusion“ erstellt werden. Fördermöglichkeiten hierfür sollen geprüft werden.
    à Landkreis
    à Mittelfristig
  5. Netzwerkarbeit und deren Förderung/Quartiersmanagement
    Förderung der Netzwerkarbeit. Empfehlung im Sinne regionaler Austauschtreffen auf Gemeindeebene oder im Zusammenschluss angrenzender Gebiete. Möglichkeit für existierende Gremien (Seniorenbeirat, Treffen des Jugendbereichs, Treffen der Parteien, etc.) bei Projektideen oder zur Abstimmung auf regionale Treffen und/oder interdisziplinäre Treffen zu veranstalten. An dieser Stelle nicht genannte Netzwerkpartner sind nicht ausgeschlossen. Ebenso stellen die Themen folgender Unterpunkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit der gemeinsamen Betätigungsfelder der Netzwerke dar.Senioren-, Behinderten- und Jugendbeauftragten bzw. Engagierte aus diesen Bereichen in regionaler/gemeindlicher Vernetzung der Generationen-/Sozialbereiche (26 P)
    Zum Austausch und zur Erarbeitung gemeinsamer Projekte, der Förderung der Generationenarbeit sowie Initiierung und kontinuierliche Weiterentwicklung regionaler/gemeindlicher Vernetzung der Generationen-/Sozialbereiche.
    à Gemeinde, Quartiersmanagement
    à Langfristig
  6. Stärkung der Seniorenbeauftragten/Vertretungen
    Finanzielle Unterstützung und Einbezug der Seniorenvertretungen in kommunale Handlungsfelder (25,95 P)
    Für die Seniorenbeauftragten/-vertretungen sollten ein eigenes Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Seiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen in gemeindliche Handlungsfelder mit Seniorenbezug miteinbezogen werden (z.B. Soziales, Barrierefreiheit). Ebenso sollen sie ein Rede- und Antragsrecht in den jeweiligen Gremien erhalten. Beispielsweise kann der KSR über den Fachbeirat für soziale Angelegenheiten bzw. über die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege auf Kreisebene Anträge stellen.
    à Gemeinden, Landkreis, Bezirk, Landesregierung, Bundesregierung
    à Kontinuierlich
  7. Netzwerkarbeit in Form von Austauschtreffen und Bearbeitung von Themen (25,93 P) – Priorisierungsrang 2
    Weitere Netzwerkarbeit in Form von Austauschtreffen und Bearbeitung von Themen unter dem Dach des KSR etc. (z.B. Netzwerk „Versorgung, Pflege und Senior*innen“ - Verbesserung der Vernetzung des Sozialdienstes mit den stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen u.a. zur Minderung von Verwaltungsaufwand; Schwerpunkt Versorgung „Handlungsfelder SPGK“). Pro Thematik sollen die jeweiligen Zielgruppen/Fachpersonen eingeladen werden.
    à KSR, Seniorenplanung, ggf. weitere Bereiche in Kooperation mit GesundheitsregionPlus, Jugendhilfeplanung, Bildungsregion und weiterer Kreisentwicklungsbereiche
    à Kontinuierlich
  8. Stärkung der Seniorenbeauftragten/Vertretungen
    Etablierung von Vertretenden bzw. Ansprechpersonen für Senior*innen in allen Gemeinden (siehe III.).  (25,45 P) – Priorisierungsrang 2
    Seniorenbeauftragte sollten in den Gemeinden Igensdorf, Leutenbach, Pinzberg und Gräfenberg etabliert werden.
    à Gemeinden
    à Kurzfristig
  9. Interne Zusammenarbeit im Landratsamt weiter fokussieren
    Abstimmungen zur Kreisentwicklung (25 P)
    Bei Planungsvorhaben, welche sich bereichstechnisch überschneiden (z.B. Stärkung des Ehrenamts, ggf. Beratung der Gemeinden zu Quartiersmanagement) sollen die Planer*innen des Landratsamts (weiterhin) eng zusammen arbeiten (z.B. über den Planungsstab Kreisentwicklung). Dies soll zielführend weiter entwickelt werden.
    à Landkreis, Kreisentwicklungsbereiche
    à Kontinuierlich
  10. Interne Zusammenarbeit im Landratsamt weiter fokussieren
    Planungen basierend auf den gleichen Datenlagen, u.a. einer landkreiszentralen Bevölkerungsvorausberechnung, im Sinne einer interdisziplinären Planungsgrundlage
    (24,9 P)
    Zur einheitlichen Orientierung, auch für Netzwerkpartner*innen wie Bürgermeister*innen, sollten alle Planungen des Landkreises die gleichen Datengrundlagen aufweisen. Um externen Instituten nicht Bekanntes (z.B. Ausweisung Baugebiete, stationäre Einrichtungen) in die Bevölkerungsentwicklung (der Gemeinden) im Landkreis einbeziehen zu können, soll ein zentrales, landkreisinternes Bevölkerungsvorausberechnungssystem angewandt werden. Hierzu wurde Mitte 2019 das „Hildesheimer Bevölkerungsmodell“ initialisiert. Die Anwendung soll erstmals 2020 starten. Die Pflegebedarfsplanung sollen mittel- bis langfristig hieraus erabreitet werden.
    à Landkreis, Bildungsregion, Jugendhilfeplanung, Seniorenplanung, Kreisentwicklung
    à Kontinuierlich
  11. Netzwerkarbeit und deren Förderung/Quartiersmanagement
    Förderung der Netzwerkarbeit. Empfehlung im Sinne regionaler Austauschtreffen auf Gemeindeebene oder im Zusammenschluss angrenzender Gebiete. Möglichkeit für existierende Gremien (Seniorenbeirat, Treffen des Jugendbereichs, Treffen der Parteien, etc.) bei Projektideen oder zur Abstimmung auf regionale Treffen und/oder interdisziplinäre Treffen zu veranstalten. An dieser Stelle nicht genannte Netzwerkpartner sind nicht ausgeschlossen. Ebenso stellen die Themen folgender Unterpunkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit der gemeinsamen Betätigungsfelder der Netzwerke dar.
    Initiierung regionaler und gemeindlicher runder Tische, zur ressourcenschonenden Abstimmung (z.B. von Angeboten und Veranstaltungen) , um sich auszutauschen und um mögliche Kooperationen zu starten. (24,75 P) – Priorisierungsrang 2
    Teilnehmenden dieser runden Tische können alle in der Gemeinde im Seniorenbereich Tätigen sein (z.B. Seniorenvertretung, Vereine, Initiativen, Pflegeeinrichtungen, interessierte Bürger*innen, Physiotherapeuten, Kirchengemeinden etc.). Beispiel für Thematik: Entwicklung verlässlicher Unterstützungsnetzwerke unter Einbeziehung engagierter Bürger (siehe Netzwerk/Ehrenamt). Bei Bedarf Abstimmung der Übertragbarkeit von vorhandenen positiven Beispielen auf andere Gemeinden. Vernetzung ist sehr punktuell durch gemeinsame Präsenz in regionalen Arbeitskreisen oder Seniorenbeiräten gegeben. Dies ist noch nicht flächendeckend für den Landkreis vorhanden. Ziel sollte sein, dass sich auf Gemeindeebene alle Akteure der Gemeinde austauschen und aus diesem Gremium eine Kleingruppe zum regionalen Austausch mit umliegenden Gemeinden entsandt wird. Genaueres soll in einer Konzeptentwicklung (der Seniorenplanung) folgen (Aufgabenaufteilung, Leitfaden etc.).
    à Gemeinden, Seniorenvertretungen, Quartiersmanagement und Akteure vor Ort; ggf. mit Seniorenplanung
    à Mittelfristig
  12. Stärkung der Seniorenbeauftragten/Vertretungen
    Profil der Seniorenbeauftragten regelmäßig evaluieren (24,1 P)
    Der KSR soll in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinden eine Art Basis-/ Kürprofil für Seniorenbeauftragte aus dem ehemals erarbeiteten Profil des KSR entwickeln. Der Basisteil soll möglichst gering gehalten werden, sodass sich die Vielfältigkeit des Engagements im Seniorenbereich widerspiegelt und erhalten bleibt, um die bisherige punktuelle, funktionierende wechselseitige Ergänzung auszubauen.  Das Profil soll als Leitrahmen zu Transparenz und Klarheit führen, sodass zum einen die Kompetenzen geregelt sind und zum anderen Interessierte für das Seniorenbeauftragtenamt eine Orientierung bekommen.
    à KSR, Seniorenvertretungen, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  13.  Stärkung der Seniorenbeauftragten/Vertretungen (24,1 P)
    Weiterführung der zweimaligen Treffen der Seniorenbeauftragten pro Jahr. Dies soll wechselnd in den Gemeinden des Landkreises veranstaltet werden.
    à Seniorenvertretungen, Seniorenplanung, KSR
    à Kontinuierlich
  14. Für alle im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes angeregten Maßnahmenempfehlungen sollen entsprechende Ressourcen zur Umsetzung bereit gestellt werden (23,98 P)
    à alle
    à Kontinuierlich
  15. Öffentlichkeitsarbeit zu bestehenden Angeboten der Vernetzung (auch digital).
    Die Möglichkeiten der Vernetzung auf den verschiedenen Ebenen sollen den Bürger*innen und Organisationen bekannt gegeben werden. Gemeint sind Netzwerke wie der Kreisseniorenring, regionale Treffen, Seniorenbeiräte und auch (digitale) Möglichkeiten zur Teilhabe (z.B. „nebenan.de“, Hdlf. III ME 13 FO:KUS)
    à Netzwerke, Seniorenbeiräte, runde Tische
    à Langfristig

  16. Netzwerkarbeit und deren Förderung/Quartiersmanagement
    Förderung der Netzwerkarbeit. Empfehlung im Sinne regionaler Austauschtreffen auf Gemeindeebene oder im Zusammenschluss angrenzender Gebiete. Möglichkeit für existierende Gremien (Seniorenbeirat, Treffen des Jugendbereichs, Treffen der Parteien, etc.) bei Projektideen oder zur Abstimmung auf regionale Treffen und/oder interdisziplinäre Treffen zu veranstalten. An dieser Stelle nicht genannte Netzwerkpartner sind nicht ausgeschlossen. Ebenso stellen die folgenden Unterpunkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit der gemeinsamen Betätigungsfelder der Netzwerke dar.
    Quartiersmanagende, Netzwerker*in, Kümmerer*in (22 P)
    Pro Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft bzw. in Zusammenschluss von Gemeinden sollte die Installation eines Quartiersmanagements/ eines lokalen Netzwerkers/einer Netzwerkerin geprüft werden. Die klassischen Tätigkeiten betreffen die Bereiche Wohnen und Grundversorgung, ortsnahe Unterstützung und Pflege, Beratung und soziale Netzwerke. Die jeweilige Schwerpunktsetzung ist pro Gemeinde individuell mit den Akteur*innen vor Ort abzusprechen (z.B. Seniorenvertretung, Gemeinde, Kirchengemeinde, Wohlfahrtsverband, Sportverein, etc.). Ein Quartiersmanagement könnte beispielsweise im Rahmen eines Neu- oder Umbaus einer barrierefreien Wohnanlage installiert werden. Beim Aufbau eines Quartiersmanagements unterstützt die „Koordinierungsstelle Wohnen im Alter Bayern“ (KWIB), welche in Teilen durch den Freistaat refinanziert wird, jede Kommune zu einem gewissen Arbeitsumfang kostenfrei. Diese ist auch bei Antragsstellungen für Fördermittel beratend tätig. Mögliche Fördermittel wären SELA, bay. Staatsregierung, max. 80.000 EUR auf max. 4 Jahre (Antragsstellerin Kommune) oder über das deutsche Hilfswerk max. 250.000 EUR auf max. 5 Jahre (Antragsstellende z.B. Wohlfahrtsverband). Eine Verantwortungsübernahme einer Gemeinde durch Kooperation und Beteiligung als Partnerin bei Antragstellung eines Wohlfahrtsverbandes ist unerlässlich. Beim Aufbau eines Quartiersmanagements sollte auch auf Kombinationsmöglichkeiten mit anderen existierenden oder geplanten Stellen geachtet werden (z.B. Jugendpfleger*in). Die Seniorenplanung soll von Planung und Umsetzung in Kenntnis gesetzt werden, sodass ein landkreisinterner Austausch erfolgen kann.
    à Gemeinde mit Seniorenvertretung, Kirchengemeinde, Wohlfahrtsverband, Sportverein, etc.; Seniorenplanung
    à Mittelfristig
  17. Sammlung und Treffen zu Themen die Profession der Ärzt*innen betreffend (22 P)
    Ärzt*innen sollen, so gut es ihre Kapazitäten zulassen, in bestehende Netzwerke integriert werden. Des Weiteren soll die Möglichkeit genutzt werden, über Ärzteverbände gesammelte Informationen an die Ärzteschaft zu übermitteln.
    à GesundheitsregionPlus mit Seniorenplanung und KSR
    à Kontinuierlich
  18. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Koordinierungs- und Umsetzungstätigkeiten in der Seniorenarbeit der Kommunen (ähnlich Jugendhilfe) (21,95 P)
    Durch den 7. Altenbericht nochmals stark in den Fokus gekommen, liegt die Problematik der Umsetzung von zielführenden, bedarfsorientierten, sinnvollen Vorhaben im Seniorenbereich häufig in der Finanzierung bzw. in der Verantwortlichkeit. Es existiert keine gesetzliche „Muss“-Regelungen für Kommunen. Im Zuge des Konnexitätsprinzips wäre derjenige für die Finanzierung von gesetzlichen Grundlagen zuständig, der diese veranlasst. Dies zögert eine Entwicklungen hinaus.
    à Gesetzgeber
    à Kontinuierlich
  19. Stärkung der Seniorenbeauftragten/Vertretungen
    Veranstaltung eines Seniorenstudientages für Seniorenbeauftragte/vertretungen pro Jahr auf Kreisebene (19,8 P)
    (Thema 2018: Grundlagenschulung für kommunale Seniorenvertretungen; Thema 2019 (klein): Pressearbeit; Thema 2020: Gewinnung ehrenamtliche Mitstreitender).
    à Seniorenvertretungen, Seniorenplanung, KSR
    à Kontinuierlich
  20. Organisations-/Trägerinternen Austausch evaluieren (19,75 P)
    Mitglieder von Organisationen und Trägern beklagen mangelnde interne Informationsweitergabe und Kommunikation. Jene sollten diese Aspekte intern betrachten.
    à Organisationen, Wohlfahrtsverbände etc.
    à Mittelfristig