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Wohnen zu Hause


Wohnen zu Hause ist ein zentrales Handlungsfeld mit einer Vielzahl von Angeboten von Wohnberatung bis hin zu alternativen Wohnformen. Unterschieden werden muss zwischen Maßnahmen, die sich auf den Bestand richten („Wohnen bleiben“) und Maßnahmen, die mit Neuerrichtungen von Wohnungen (z.B. betreute Wohnanlagen) verbunden sind und damit auf einen Umzug zielen. Alternative Wohnformen versuchen die zentralen Bedürfnisse älterer Menschen aufzugreifen.

Hilfreich für das Wohnen bleiben und die Selbstständigkeit ist die Wohnberatung und eine entsprechende Anpassung der Wohnung / des Hauses. Anpassungsmaßnahmen und Umbauten können teilweise auch über die Wohnraumförderung und Pflegekassen finanziert werden. Alternativ gibt es auch zinsgünstige Darlehen bei niedriger Rente.

Barrierefreies Bauen ist entscheidend, um das „Wohnen bleiben“ zu ermöglichen. Derartige Wohnungen erfüllen die baulichen Grundvoraussetzungen für eine generationenübergreifende Nutzung. Die DIN 18040 Teil zwei, welche seit 2013 Teil der Bayerischen Bauordnung ist, beschreibt die Anforderungen an barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnungen. Nach §48 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung sind in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein, ggf. in mehreren. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und entsprechenden Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In beiden Fällen müssen die Grundversorgungszimmer der entsprechenden Wohnungen barrierefrei sein.

Ebenso wichtig sind die Rahmenbedingungen, die erst ein möglichst selbstständiges „Wohnen zu Hause“ ermöglichen (Essen auf Rädern, Unterstützungsangebote etc.).

Hier sehen Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlungsfelder.

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Wohnberatungsstruktur – Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse  (7)

2

2.

Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)- Vermeidung von Fehlinvestitionen durch Bedarfsabfrage der Wohn-Rahmenbedingungen (3)

1

2.

Ausstattung mit/ Bereitstellung von bezahlbarem (und möglichst barrierefreien) Wohnraum (3)

5

 

Verweis auf Maßnahmenempfehlung Zusatz Hdlf. VI

E. Bauvorhaben „Seniorengerechtes Wohnen“
Bei entsprechenden Bauvorhaben soll von kommunaler Seite besonders auf die Strukturvorhaben möglicher Investor*innen geachtet werden. Wie setzen sich die Angebote zusammen? Werden die Wohnungen verkauft oder vermietet? An wem werden diese verkauft oder vermietet? Wie kann die Gemeinde jeweils noch Einfluss darauf nehmen? Es existieren auch begünstigte Wohnraumförderungen der Staatsregierung für Kommunen, welche bei der Planung miteinbezogen werden sollten ( http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/). Ebenso berät die Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ Bayern, in gewissem Umfang kostenfrei, zu Wohnprojekten ( https://www.wohnen-alter-bayern.de/).
à Gemeinden
à Kontinuierlich

 

Nach Bewertungsmatrix
(pro Priorisierungspunkt 0,25 P)

  1. Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)
    Vermeidung von Fehlinvestitionen durch Bedarfsabfrage der Wohn-Rahmenbedingungen (26,67 P) – Priorisierungsrang Nr. 2
    Aufgrund der geschilderten unterschiedlichen Einstellungen der älteren Bevölkerung zum großen Thema „Wohnen im Alter“, kann keine allgemein für den Landkreis gültige Empfehlung, wie z.B. die Investition in Ein-Zimmer-Appartements mit zentralem Ort des Zusammenkommens, ausgesprochen werden. Hier ist eine kontinuierliche Betrachtung der Einstellung und der Rahmenbedingungen der Senior*innen im Sozialraum/ in der Gemeinde nötig, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Daher sollte der Bedarf regelmäßig abgefragt bzw. auf Studien zurückgegriffen werden. Die Thematik der Wohnpolitik im Alter wie z.B. Umzugsbereitschaft soll in die Senioren(struktur/sozialraum)analyse (siehe X.) miteinbezogen werden. Neben dem „theoretischen Teil“ der Analyse empfiehlt sich eine persönliche, bürgernahe, gemeinsame und sozialraumorientierte Erarbeitung der Ziele im Bereich „Wohnen im Alter“ vor Ort unter Einbezug aller Bürger*innen. Um zu einem gesicherten Ergebnis im Seniorenbereich zu gelangen, ist eine Zusammenarbeit der unten genannten Akteure unerlässlich. Von diesen ist eine Bereitstellung benötigter Ressourcen zur Abfrage und Auswertung erforderlich.
    à Seniorenplanung mit Gemeinden, Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden etc. (in Kooperation mit der „Wohnraumberatung“)
    à Kontinuierlich
  2. Wohnberatungsstruktur – Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse (26,39 P)
    Priorisierungsrang Nr. 1
    Planung einer Wohnberatungsstruktur mit den Akteuren im Landkreis, wie Wohlfahrtsverbänden im Tätigkeitsbereich der ambulanten Pflege, durch Kooperationsvereinbarungen. Dies soll regelmäßige Weitergabe von bspw. neuen Umbaufördermöglichkeiten oder technischem Fortschritt ermöglichen, sodass alle Bürger*innen qualitätsgesichert beraten werden können und (Beratungs-)Standards im Landkreis entwickelt bzw. gehalten werden. Ebenso sollen Handwerkende über neue technische Möglichkeiten etc. informiert werden. Dies wurde als Mangel erkannt. Ehrenamtliche Wohnberatendeim Landkreis sollen in die Qualitätssicherungsmaßnahmen miteinbezogen und von der Wohnberatung koordiniert werden. Entsprechend sollen (Personal-)Ressourcen zur Koordination dieser Maßnahmenempfehlungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Prüfung der Angliederung an Bestehendes ist vorzuziehen. Hierzu gibt es eine finanzielle Förderung des bayerischen Staatsministeriums (SELA). Die Wohnberatung soll aus ihren Fällen, im Sinne einer Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse und in Abstimmung mit der Seniorenplanung, Beiträge zur Bedarfserfassung im Landkreis leisten. Verschiedene Realisierungen sollen geprüft werden.
    à Landkreis, Organisationen der Beratung, Pflege, HWK o.ä. und ehrenamtliche Wohnberatende
    à Kurzfristig
  3. Öffentlichkeitsarbeit zu bestehenden Angeboten und zum Thema „Wohnen zu Hause“ soll verstärkt werden (26,23 P) –
    Hausnotruf, mobiler Notruf, Essen auf Rädern, (Apotheken-)Lieferdienste, Fahr- und Begleitdienste , Wohnraumanpassungsmöglichkeiten, mobile Hörakustik etc.
    à Anbieter in Kooperation mit den Seniorenvertretungen und Gemeinden (z.B. Gemeindeblatt)
    à bei überörtlichen Angeboten in Kooperation mit dem Landkreis
    à Kontinuierlich
  4. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    Um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden, wird eine Begleitung durch bereits funktionierende Organisationen im Landkreis und die Fachstelle Demenz und Pflege Oberfranken empfohlen (25,73 P)
    Eine generelle Kooperation zwischen engagierten Bürger*innen, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen mindert hier ebenso mögliche Wissens- und Kompetenzlücken. Die Art der Kooperation sollte sozialraumindividuell und möglichst mit dem Aufbau eines Quartiersmanagements erfolgen (siehe X.). Ehrenamt benötigt Hauptamt (siehe Freiwilligensurvey der Bundesregierung). Ein Quartiersmanagement ist im Schwerpunkt der Tätigkeiten und der räumlichen Umgebung den örtlichen Gegebenheiten anpassbar. Erkenntnisse der Fachstelle Demenz und Pflege Bayern sowie der neu startenden Fachstelle Oberfranken (Auf- und Ausbau von Hilfeangeboten) und deren Begleitung sollen miteinfließen.
    à Gemeinden mit Seniorenplanung und Seniorenvertretungen, Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbänden, Quartiersmanagement, Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter Bayern“ etc.
    à Kontinuierlich
  5. Ausstattung mit/ Bereitstellung von bezahlbarem (und möglichst barrierefreien) Wohnraum (25,30 P) – Priorisierungsrang Nr. 2
    Dies ist als genereller Hinweis für alle Bauherren und –frauen und somit auch für die Gemeinden zu verstehen. Ein möglicher Weg wäre der Aufbau eines Quartiersmanagements in Zusammenarbeit mit einer Wohnbaugenossenschaft oder in Bestandsbauten im Ortskern. Um Gemeinden u.a. über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren zu können, soll diese Thematik ebenfalls regelmäßig den Bürgermeister*innen und anderen Interessierten vor Ort bekannt gemacht werden. Dies soll möglichst in Zusammenhang mit der Sensibilisierung erfolgen. Die Bedarfe von größeren Projekten sollen (nach terminlicher Möglichkeit in der Seniorensozialraumanalyse) abgefragt werden. Beim Bau von Wohnungen sind die DIN-Normen 18040 – Teil eins und zwei einzuhalten, welche die Barrierefreiheit beschreiben und Teil der bayerischen Bauordnung sind.
    à Investor*innen, Bauherren- und damen, Gemeinden
    à Sensibilisierung: Landkreis, Gemeinden
    à Kontinuierlich
  6. Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)
    Regelmäßige Bestandserhebung zu Wohnformen
    (Prüfung/im Rahmen der Möglichkeiten, da Vermietermarkt) (25 P)
    Hierzu: Veranstaltung eines Workshops für Gemeinden, Wohnungsunternehmen, private Wohnungsvermieter und Wohlfahrtsverbände zur Sensibilisierung, Ideensammlung und Bestandserhebung.
    à Seniorenplanung mit Externen und Gemeinden, Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, priv. Wohnungsvermieter, Bauamt (in Kooperation mit der „Wohnberatung“)
    à Mittelfristig
  7. ,auch 6. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf (25 P)
    Bereitstellung der erforderlichen (Personal-)Ressourcen zur Umsetzung dieser Punkte.
    à alle
    à Kontinuierlich
  8. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Vereinfachung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Entlastungsleistende im Bereich Hauswirtschaft zur Abrechenbarkeit (24,64 P)
    der Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (ab Pflegegrad eins) und Realisierung einer bedarfsgerechten, lokalen Fortbildungsmöglichkeit.
    à Zentrum Bayern Familie Soziales (KSR schreibt dieses an)
    à Mittelfristig
  9. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    Vernetzung der genannten Angebote im Sinne von regionalen Netzwerken (24,05 P) die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen wollen.
    à Nachbarschaftshilfen mit Seniorenplanung im Rahmen des KSR
    à Mittelfristig
  10. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    (Co-finanzielle) Unterstützung der Nachbarschaftshilfen mit niedrigschwelligen Angeboten durch die Gemeinde zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit (23,69 P)
    Nach anfänglicher Förderung durch Staatsprogramme schlief die anschließende Aktivität einiger Nachbarschaftshilfen ein. Hier bedarf es eines Verantwortungsbewusstseins der Kommune für das Gemeinwohl. Dies kann nicht ausschließlich auf Kirchen und Wohlfahrtsverbände abgegeben werden.
    à Gemeinden
    à Kontinuierlich
  11. Abfrage des Bedarfs an offenen Mittagstischen und punktuelles Angebot, dadurch Erweiterung der Angebote zur Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten (23,47 P)
    Erweiterung des Angebotes der Mittagstische, z.B. Erweiterung des Angebots bestehender Gaststätten. Nutzen der Mittagstische zur Ankoppelung weiterer Begegnungsmöglichkeiten um die Potenziale des Alters zu nutzen (Generationsübergreifender Mittagstisch in den Schulen, anschließende Hausaufgabenbetreuung durch Senior*innen, usw.)(siehe Hdlf. IV). Erhebung zu Mittagstischen und Essen auf Rädern durchführen und regelmäßig evaluieren, ggf. in Zusammenhang mit den Regionalen Runden Tischen und der Senioren(struktur/sozialraum)analyse (siehe X.). Die Umsetzung kann auch direkt bei (bestehenden) runden Tischen der Gemeinde/des Sozialraums (siehe X.) mit Wohlfahrtsverbänden o.ä., Metzgerei, Gastwirtschaft, Seniorenvertretungen etc. ansetzen, wobei Kooperationen mit/unter heimischen Gewerbebetrieben eingegangen werden können.
    à Gemeinden, Quartiersmanagement, Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, örtliche Institutionen und Unternehmen, Wirtschaftsförderung,  Seniorenplanung
    à Langfristig
  12. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen (23,18 P)
    Einführung, Prüfung auf Erweiterung von Regelungen zur Nutzung von gesetzlichen Unterstützungsleistungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
    à Gesetzgeber
    à Mittelfristig
  13. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sollen regelmäßig an einem „Tag der offen Tür“ begehbar sein (22,6 P)
    Hierzu ist ggf. eine Kooperation mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und/oder sonstiger Institutionen sinnvoll (z.B. Wohlfahrtsverbände).
    à Akteuren der Wohnungswirtschaft o.ä. mit KSR, Seniorenplanung, der/dem kommunalen Behindertenbeuftragte/n, Gemeinden
    à Langfristig
  14. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Schritt-für-Schritt-Etablierung alternativer Wohnformen
    (22,59 P)
    Begonnen werden soll dies mit Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung für die Form des „Wohnungstausch“, „Wohnungsvermittlung“, „Hof e.V.“ und „Wohnen für Hilfe“, ggf. Installation einer transparenten Tauschbörse. Aufgrund urbaner und infrastruktureller Anbindung empfiehlt es sich, den Beginn auf Gemeinden mit eben diesen Voraussetzungen zu legen, d.h. Forchheim, Heroldsbach, Hausen, Langensendelbach, Neunkirchen am Brand und andere gut angebundene Orte. Generell sollten die Möglichkeiten in allen Gemeinden beworben werden, um hierdurch Rückmeldung zur Bereitschaft zu erhalten. Hier kann sich an den Tätigkeiten der Stadt Bamberg orientiert und ggf. eine Zusammenarbeit geprüft werden.
    à Gemeinden mit Seniorenplanung, Wohnraumberatung, Seniorenvertretungen und Netzwerken vor Ort
    à Mittelfristig
  15. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf. Hierfür werden im ersten Schritt die Bürgermeister*innen, die Seniorenbeauftragten als auch Akteure aus der Behindertenarbeit zu einem Landkreisseminar eingeladen (22,54 P)
    Dies wird zusammen mit der Koordinierungsstelle Bayern „Wohnen im Alter“ und den Akteuren der Behinderten- sowie Seniorenarbeit organisiert.
    à Seniorenplanung mit genannten Akteuren
    à Kurzfristig
  16. Altersgerechte Wohnformen möglichst in der Nähe der Dorfzentren schaffen (21,87 P) (angeregt aus der ökologischen Kreisentwicklung)
    Diese Empfehlung bedarf einer vorherigen Analyse der Nahversorgung. Bei bestehender Versorgung, z.B. durch Dorfladen, Metzgerei oder gesichertem Lieferservice, vornehmlich in Nähe eines Treffpunktes (Bäcker, Bürgerhaus), ist diese Empfehlung zu Rate zu ziehen.
    à Gemeinden
    à Kontinuierlich
  17. , auch 16.Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Erweiterung des Angebotes an (bezahlbaren) hauswirtschaftlichen Dienstleistungen (21,87 P) Erkenntnisse des Kompetenzzentrum Hauswirtschaft und der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern bzw. Oberfranken sollen miteinbezogen werden.
    à freier Markt und Auseinandersetzung mit dieser Thematik im KSR gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises/ der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
    àMittelfristig
  18. Organisationen der Verkehrssicherheit (21,81 P)
    Weiterführung der von Organisationen der Verkehrssicherheit (z.B. Verkehrswacht) angebotenen Auffrischung des Wissens und von Fahrübungen, welche auf Anfrage von Akteuren der Seniorenarbeit für eine Gruppe veranstaltet werden können.
    à Organisationen der Verkehrssicherheit mit Seniorenvertretungen
    àLangfristig
  19. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Aufklärung über Möglichkeiten der Nutzung des Eigentums zur Steigerung der Rente
    (Bsp. Immobilienrente, „Pflegenest“) (21,55 P)
    à KSR mit Banken o.ä. und Gemeinden
    à Langfristig
  20. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Prüfung einer Kooperation mit dem Beruflichen Schulzentrum Forchheim und der dortigen Hauswirtschaftsschule und dem Hauswirtschaftlichen Kompetenzzentrum Bayerns (21,42 P)
    Phasenweise Prüfung der Notwendigkeit einer Koordinierungsstelle zur Vermittlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis und ggf. Installation.
    à Auseinandersetzung mit dieser Thematik im KSR gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises/ der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
    à Langfristig
  21. Organisation von Umzügen durch Netzwerke (20,73 P)
    Da einige Senior*innen mit einem möglichen Umzug in eine andere Wohnung überfordert wären, ist eine Bereitstellung von nachbarschaftlichen und/oder professionellen Hilfen oft grundlegend. Die Organisation von solchen Hilfen fällt nicht nur in den Zuständigkeitsbereich von Wohnungsunternehmen, sondern sollte auch in Kooperation mit Beratungsdienstleistern sowie Behörden geschehen. Eine Installierung von tragfähigen und zuständigkeitsübergreifenden Netzwerken kann mit dem Aufbau eines Quartiersmanagements kombiniert werden.
    à Gemeinden mit Akteuren vor Ort (Nachbarschaftshilfen, Wohnungsunternehmen), Quartiersmanagement
    à Langfristig
  22. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen (20,55 P)
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Austausch zu alternativen Lösungen (z.B. Staubsaugerroboter)
    à KSR
    à Mittelfristig
  23. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.Analyse weiterer Gründe für ein „Einschlafen“ von Nachbarschaftshilfen in Kooperation mit einer Universität/Hochschule (20,05 P)
    à Seniorenplanung mit Nachbarschaftshilfen und Universität/Hochschule.
    à Mittelfristig
  24. Aufklärung über einfachere Gartenarbeit – Lazy Gardening (19,27 P)
    Senior*innen sollen im ersten Schritt durch Vorträge/Seminare über einfachere Wege zur Bewältigung des eigenen Gartens informiert werden.
    à Seniorenvertretungen mit KSR und Gartenbauvereinen
    à Langfristig