Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung

Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung


Allgemein

Bauleitplanung und Verkehrsplanung können einen entscheidenden Einfluss darauf haben, ob es für ältere Menschen weiterhin möglich ist, zu Hausen zu wohnen, sich selbst versorgen zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Durch Barrierefreiheit wird nicht nur die Lebensqualität der älteren Bevölkerung, sondern auch die der Familien mit Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen erhöht. Eine ortsnahe und gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur ist wünschenswert. Große Distanzen zu Einkaufsmärkten außerhalb des Ortes bereiten älteren Bürgern Schwierigkeiten, und können oft nicht mehr zu Fuß zurückgelegt werden. Ziel ist es, dass Kommunen Antworten  auf mögliche Defizite finden. Kernthemen dieses Handlungsfeldes sind: Barrierefreiheit, Nahversorgung aller Art (Lebensmittel, Banken, Ärzte, Treffpunkte), Verkehrsanbindung/Mobilität (vgl. AfA, 2010). Ein wichtiges Thema dieses Feldes ist der Leerstand in den Ortskernen.

Hier sehen Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlungsfelder.

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Informelle Treffpunkte und/oder Netzwerkarbeit vor Ort (4)

4

2.

Barrierefreiheit - Einrichtung eines Treffens über Barrierefreiheit und Behinderung im Landkreis

 (3)

22

3.

Barrierefreiheit – Ausgewogener Anteil von barrierefreiem/- armen sowie rollstuhlgerechtem Wohnraum (2)
Nahversorgung gewährleisten - ohne ÖPNV Anbindung (2)

1

 

13

 

Maßnahmenempfehlung Zusatz :

A. Kontinuierliche Erfassung des Barrierefreiheitsstatus von Örtlichkeiten über eine, den Bürger*innen zur Erfassung und Darstellung Verfügung stehende, Eingabeplattform und Ableitbarkeit von Empfehlungen
Eine Bestandserhebung des gesamten öffentlichen Raumes ist sehr umfangreich. Sie sollte dennoch, im Rahmen des Umsetzbaren, angestrebt werden. Für die Bürger*innen, aber auch für vers. Bereiche wie den (Einzel-)Handel, Kultureinrichtungen oder den Tourismus (Barrierearme Wanderwege im Tal) wäre eine Plattform zur selbstständigen, aktualisierbaren Erhebung des jeweiligen Barrierestatus einer Örtlichkeit eine optimale Lösung. Auf diese Plattform sollte auf digitalem Wege zugegriffen werden können. Es sollte aber auch Informationsmaterial generierbar sein. Ebenso sollten sich die erhobenen Daten zur Nutzbarkeit in der kommunalen Planung eignen. Da dies einen größeren Aufwand darstellt, wäre eine großräumige Lösung vorzuziehen. Hierfür wurde von den Landkreisen Hof und Forchheim eine Dienstbesprechung der oberfränkischen Seniorenplaner*innen und Beauftragten für Menschen mit Behinderung einberufen. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Diese ME wird mit einer (finanziellen) Umsetzungssuche weiter verfolgt. Ein Projektkonzept wurde erarbeitet.
à Weiterverfolgung durch Seniorenplanung, komm. Behindertenbeauftragte und entsprechende Personen aus anderen Kommunen sowie angrenzenden Fachbereichen (z.B. Tourismus) und Institutionen
à mittelfristig

B. Miteinbezug der zukünftigen Option „selbstfahrende Autos“ in die Mobilitätsfrage

C. Steigerung/Gewährleistung digitaler Infrastrukturversorgung/Breitbandausbau und Mobilfunknetzausbau
Auch im Seniorenbereich nimmt die Digitalisierung einen immer größeren Stellenwert ein. Bei der Wandlung der Sozialräume (soziale Medien) oder der Nutzung von Lieferdiensten muss zum einen die Infrastruktur im Festnetz (Breitband) und Mobilfunkbereich (mobiler Notruf) bedarfsgerecht im ländlichen Raum ausgebaut werden. Gespräche zwischen den Telekommunikationsanbietern und dem Landkreis Forchheim zur Netzausbauplanung finden mindestens jährlich statt. Die entsprechenden Förderprogramme von Bund und Land zum Netzausbau sind zu nutzen. Zum anderen müssen altersgerechte Angebote, Inhalte („Content“) und Schulungen für Senior*innen im Umgang mit neuen Medien erarbeitet, weiterentwickelt bzw. verbreitet zu werden (Hdfl. III ME 5, Hdlf. V ME 4).
à Regierung; Kreisentwicklung, spezieller Wirtschaftsförderung, Seniorenplanung, KSR
à alle Anbieter
à langfristig

D. Sitzgelegenheiten bei Einzelhandelsunternehmen
Zur Teilhabe am Einkaufsleben und somit zur selbstständigen Lebensweise sind Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen oder zur Anprobe in allen Handelsläden erforderlich.
à Einzelhandelsunternehmen
à kontinuierlich

 

Nach Bewertungsmatrix
(pro Priorisierungspunkt 0,25 P)

  1. Barrierefreiheit - Nachhaltige Förderung von Barrierefreiheit (30,63 P)
    - Priorisierungsrang Nr. 3
    Ausgewogener Anteil von barrierefreien/-armen sowie rollstuhlgerechtem Wohnraum (siehe auch Hdlf. II)
    Nach §48 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung sind in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar zu gestalten. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und vorgeschriebenen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In beiden Fällen müssen die Grundversorgungszimmer barrierefrei sein.
    à Gemeinden, Bauherren und –damen, Investor*innen, Wohnbaugenossenschaften, Privatleute, etc.
    à Kontinuierlich
  2. Barrierefreiheit - Nachhaltige Förderung von Barrierefreiheit (28,3 P)
    Weiterverfolgung der Anpassung der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit (auch barrierefreie Fahrpläne)
    Nach Kreistagsbeschluss von 2016 wurde die Barrierefreiheit der Nahversorgung im Landkreis Forchheim mit Ziel Ende 2019 beschlossen. Im Rahmen der Erstellung einer Prioritätenliste bezüglich der Dringlichkeit des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen im Landkreis, wurden ebendiese Ende 2016 in vier Kategorien unterteilt. Förderungen durch die Regierung von Oberfranken (z.B. Buswartehäuschen) etc. sind zu prüfen.
    à Gemeinden, Landkreis und Regierung mit ÖPNV
    à Kurzfristig
  3. Überwachung der Freihaltung der Gehspuren (27,5 P)
    à Gemeinden
    à Kontinuierlich
  4. (Informelle) Treffpunkte und/oder Netzwerkarbeit vor Ort (27,08 P)
     – Priorisierungsrang Nr. 1
    Prüfung des Bestands an (informellen) Treffpunkten (offizielle Begegnungsstätten, (Dorf-)Laden, Sitzgruppen etc.) zum Verweilen und Zusammenkommen, v.a. in Orten in welchem es keine formellen Treffpunkte wie Bürgerhäuser oder andere Orte mit festen „Gruppenzeiten“ gibt. Existieren weder ausreichend formelle noch informelle Treffpunkte, sollten Räumlichkeiten zum gemeinsamen Verweilen geschaffen werden (vorhandene Bausubstanz nutzen - siehe ME 13). Wichtig ist hierbei die gemeinsame Konzeption mit den Bürger*innen vor Ort. Prüfung einer Kombination mit einer institutionalisierten Netzwerkarbeit vor Ort/Quartiersmanagement, auch gemeindeübergreifend (siehe Hdlf. X. ME 16)
    à Gemeinden
    à Kurzfristig
  5. Erhaltung/Förderung der im ländlichen niedergelassenen (Haus-)Arztsitze (26,4 P)
    Um das „Landsterben“ der niedergelassenen (Haus-)Ärzt*innen nicht weiter fortschreiten zu lassen, bedarf es einer Steuerung/Anpassung der Ärztebedarfsplanung durch die KVB. Ebenso bedarf es einer Vernetzung mit artverwandten Insitutionen, wie z.B. Apotheken.
    à GesundheitsregionPlus
    à Kontinuierlich
  6. Barrierefreiheit - Nachhaltige Förderung von Barrierefreiheit (26,3 P)
    Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums

    Begehung der Gemeinde(-ortsteile), v.a. der Hauptwege(!), auf Barrierefreiheit. Besprechung der Ergebnisse im Gemeinderat und Entwicklung von Maßnahmen, ggf. unterstützt von Fördermitteln der Regierung (z.B. KfW-Programm „IKK-Barrierearme Stadt“, BayernLaBo Inklusionskredit Kommunal Bayern). Regionale Zusammenarbeit der Seniorenbeauftragten (Hdlf. X ME12) strebt eine ressourcenschonende Teilung des Fachwissens an, d.h. dass in einer Region eine seniorenbeauftragte Person Ortsbegehungen durchführen kann und hierbei die umliegenden Gemeinden unterstützt, welche durch anderes Know-How wechselseitig unterstützen.
    à Gemeinden mit Senioren-/Behindertenvertretungen, Quartiersmanagement
    à Kontinuierlich
  7. Behebung/Senkung der Altersarmut (25,58 P)
    à Regierung/Gesetzgeber: Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Prüfung der Erweiterung von Ausgleichsleistungen für den Bereich Mobilität oder Leistungen der Hauswirtschaft (siehe II.) Vereinfachung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Entlastungsleistende im Bereich Hauswirtschaft zur Abrechenbarkeit der Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (ab Pflegegrad eins). Der KSR soll eine Erklärung mit der Dringlichkeit verfassen und an die entsprechenden Stellen weiterleiten.
    à Seniorenplanung, KSR, Quartiersmanagements, Gemeinden: Entwicklung von „kleinen“ Lösungsansätzen, ersten Schritten.
    à Kurzfristig
  8. Ausstattung mit Nahverkehrsverbindungen – Schwerpunkt ÖPNV (25,25 P)
    Ausstattung kleiner Ortschaften im östlichen Landkreis mit Verbindungen in die nächstgelegene Ortschaft zur Nahversorgung und Mobilität, vor allem in ländlichen Gemeinden. Ggf. Anpassung und Öffentlichkeitsarbeit zu Anrufsammeltaxi, Rufbus etc. Erweiterung des ÖPNV-Angebotes, Prüfung weiterer Möglichkeiten. Hierzu können beispielsweise Seniorenbeauftragte oder Gemeinden, welche einen Bedarf an der Versorgung von Bürger*innen mit Leistungen des ÖPNV erkennen, den Kontakt mit eben diesem ersuchen. Die Bedarfe der Senior*innen sollen über die Seniorenplanung regelmäßig bei den Seniorenbeauftragten abgerufen werden. Auseinandersetzung des ÖPNV, da Zuwendungsempfänger, mit oben aufgeführten Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilität im öffentlichen Raum. Ausbau der Angebote am Wochenende, in einem den Angestellten angemessenem Verhältnis.
    à ÖPNV des Landkreises; Abfrage der Bedarfe der Senior*innen über den ÖPNV, die Seniorenvertretungen mit der Seniorenplanung; Einzelanfragen direkt an den ÖPNV
    à Kontinuierlich
  9. Vorstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes in allen (interessierten) Gemeinderäten bzw. in den zuständigen Ausschüssen. (25,25 P)
    à Seniorenplanung mit KSR
    à Kurzfristig
  10. Sensibilisierung für Barrierefreiheit (24,98 P)
    Infoblatterarbeitung und Aushändigung an private und öffentliche Bauherren und –damen.
    à komm. Behindertenbeauftragte mit Bauämtern
    à Kurzfristig
  11. Barrierefreiheit - Nachhaltige Förderung von Barrierefreiheit (24,92 P)
    Benennung eines Behindertenbeauftragten je Gemeinde, welcher dem Gemeinderat in regelmäßigen Abständen berichtet und in Planungen einbezogen wird.

    à Gemeinden
    à Mittelfristig
  12. Leerstandsmanagement (24,67 P)
    Leerstandsmanagement zur Verhinderung bzw. Beschränkung des „Donut“-Effektes (Kombinationsmöglichkeit mit weiteren  ME, wie „Ausstattung mit bezahlbarem Wohnraum“ oder „Orte des Zusammenkommens“).
    à Gemeinden
    à Regierung: Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch in Bezug auf Prüfung von Fördermitteln.
    à Kurzfristig
  13. Nahversorgung gewährleisten   (24,5 P) - ohne ÖPNV Anbindung
    - Priorisierungsrang Nr.3
    Versorgung von Orten ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung mit Dingen des täglichen Bedarfs. Es soll eine Prüfung einer Dorfladengründung erfolgen. Folgt dieser ein negatives Ergebnis sollen alternative Lösungen wie Lieferdienste und installierte Automaten herangezogen werden. Empfohlen wird hier die Anlieferung transportabler Einkäufe an einen Ort des Zusammenkommens, z.B. Feuerwehrhaus, von welchem alle ihre Einkäufe nach Hause befördert oder sich durch nachbarschaftliche Unterstützung befördern lassen kann. Dies gibt die Möglichkeit neben der Nahversorgung auch noch soziale Kontakte zu pflegen, ins Gespräch zu kommen und zur Bewegung. Bei Bauantrag eines Lebensmitteleinzelhändlers „auf der grünen Wiese“ außerhalb des Ortes sollten im Vorfeld Leistungen abgefragt und vereinbart werden (z.B. Lieferung). Außerdem sollen Regelungsmöglichkeiten durch den Landkreis und andere Planungsverbände überprüft werden.
    à Gemeinden mit Seniorenvertretungen
    à Die Wirtschaftsförderung des Landkreises berät zu genannten Aspekten wie der Realisierung von Projekten und hat bereits eine Bestandsaufnahme (Ist-Analyse) der Nahversorgung durchgeführt. Diese ist in zwei- bis dreijährigen Abständen fortzuschreiben und zu aktualisieren
    à Die Wirtschaftsförderung des Landkreises soll die bisherigen Austauschtreffen der Dorfläden weiterhin ermöglichen.
    àMittelfristig
  14. Erreichbarkeit von Fachärzten ermöglichen (24,42 P)
    Aus Rückmeldungen der Seniorenbeauftragten geht hervor, dass v.a. Fachärzt*innen für Senior*innen schwer erreichbar sind.
    à GesundheitsregionPlus
    à Langfristig
  15. Sensibilisierung für Barrierefreiheit (24,31 P)
    Inhouse-Seminare im Landratsamt für die betreffenden Bereiche mit Teilnahme der Bauämter und Behindertenbeauftragten aus dem Landkreis, auch mit Planer*innen.
    à Organisation durch die komm. Behindertenbeauftragte des Landkreises
    à Kontinuierlich
  16. Optimierung der Sitzgelegenheiten – Schaffung von Ruhebänken im innerörtlichen Bereich (24,17 P)
    Optimierung der bestehenden Bänke und Liegen im öffentlichen Raum, sowie Begehung der Gemeinden um Orte, an welchen Bänke fehlen, zu erfassen. Einbezug der Ansätze von Gemeinden (z.B. Musterbank Stadt Forchheim). Ggf. Kombination mit Ortsbegehungen zur Barrierefreiheit, ME 6.
    à Gemeinden mit Senioren-/Behindertenvertretungen
    à Mittelfristig
  17. Sensibilisierung für Barrierefreiheit (23,81 P)
    Seminare/ Schulungen für Senioren- und Behindertenvertretungen, auch als Unterstützung für Ortsbegehungen.
    à Seniorenplanung und kommunale Behindertenbeauftragte mit Instituten (z.B. bayerische Architektenkammer)
    à Langfristig
  18. Stärkung des Wir Gefühls (23,75 P)
    Förderung des Wir-Gefühls in den Gemeinden und Nachbarschaften um gegenseitige Unterstützung zu stärken („Willkommenspaket für Neubürger*innen“, regelmäßige Dorf- und Nachbarschaftsfeste mit Einbindung der Bürger*innen etc.). Auch daher, dass der direkte Kontakt bei 91 Prozent der freiwillig Engagierten der Grund des Beginns des Mitwirkens war (Freiwilligensurvey).
    à Gemeinden mit Bürger*innen und Bürgerinitiativen, Quartiersmanagment
    à Kontinuierlich
  19. Ausstattung mit Mobilitätsmöglichkeiten in Gebieten ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung (23,58 P)
    Prüfung verschiedener Optionen, wie die Installation eines Mitfahrbanksystems, welches auch eine Rückfahrbank beinhaltet. Mögliche Option eines „Bürgerbusses“, welcher einmal die Woche fährt. Diesen Bus könnten sich verschiedene Gemeinden teilen. Bei größeren Projekten (z.B. Bürgerbus) sollte im Vorfeld eine Analyse des Bedarfes erfolgen (ggf. bei terminlicher Passung im Rahmen der Seniorensozialraumanalyse). Zur Thematik Mitfahrbank werden/wurden Hinweise durch die Seniorenplanung, den KSR mit dem ÖPNV und anderen Fachleuten zu Rahmenbedingungen zusammengestellt, z.B. Installationsort, regionale Produktion.
    à Gemeinden mit Seniorenvertretungen
    à Mittelfristig
  20. Nahversorgung gewährleisten - Strukturelle Angebote (22,82 P)
    Es wird ein Schließen der Banken-, der Postaußenstellen und weiterer Institutionen vermerkt. Diese sind allerdings für Senior*innen mit eingeschränkter Mobilität von Bedeutung, ggf. Rollierende Versorgung.
    à Wirtschaftsförderung hat eine Standortübersicht erstellt, mit Seniorenplanung, KSR
    à Kontinuierlich
  21. Sensibilisierung für Barrierefreiheit (22,31 P)
    Sammlung und Publizierung von guten Beispielen der Barrierefreiheit
    à alle
    à kontinuierlich
  22. Barrierefreiheit – Nachhaltige Förderung von Barrierefreiheit (21,88 P)
    - Priorisierungsrang Nr.2
    Einrichtung eines Treffens über Barrierefreiheit und Behinderung im Landkreis, welches sich bspw. aus den Behindertenbeauftragten der Gemeinden zusammensetzt.

    à kommunale Behindertenbeauftragte mit KSR
    à Mittelfristig
  23. Prüfung der Installation einer Infrastrukturdatenbank (21 P)
    Infrastrukturdatenbank des Landkreises (Bäcker, Einzelhändler, Handwerker, Apotheken etc.) mit kontinuierlicher Evaluation zur Darstellung der Angebote und der Bedarfe. Die Wirtschaftsförderung hat eine Standortübersicht erstellt.
    à Bereiche der Kreisentwicklung
    à Langfristig
  24. Kontaktaufnahme der GesundheitregionPlus und Seniorensozialplanung/des Kreisseniorenrings zu Vertretenden des Apothekerwesens und passende Integration in die Netzwerke (19,83 P)
    à GesundheitsregionPlus, Seniorenplanung, KSR
    à Langfristig
  25. Müllentsorgung (18,83 P)
    Regelmäßige Überprüfung der Handhabbarkeit der Müllentsorgung für eingeschränkte Menschen und ggf. Anpassung.
    à Abfallwirtschaft des Landkreises
    à Kontinuierlich
  26. Hindernisse der  Fahrtätigkeit mindern – niedrigschwellige Angebote des Fahrtrainings für Ältere schaffen bzw. bekannt machen (17,91 P)
    z.B. Prüfung: Fahrzeuge von Senior*innen durch Aufkleber (ähnlich wie bei Fahranfängern) kennzeichnen, um die Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu steigern.
    à KSR, Akteuren des Straßenverkehrs
    à Langfristig

 

Wohnen zu Hause

Wohnen zu Hause ist ein zentrales Handlungsfeld mit einer Vielzahl von Angeboten von Wohnberatung bis hin zu alternativen Wohnformen. Unterschieden werden muss zwischen Maßnahmen, die sich auf den Bestand richten („Wohnen bleiben“) und Maßnahmen, die mit Neuerrichtungen von Wohnungen (z.B. betreute Wohnanlagen) verbunden sind und damit auf einen Umzug zielen. Alternative Wohnformen versuchen die zentralen Bedürfnisse älterer Menschen aufzugreifen.

Hilfreich für das Wohnen bleiben und die Selbstständigkeit ist die Wohnberatung und eine entsprechende Anpassung der Wohnung / des Hauses. Anpassungsmaßnahmen und Umbauten können teilweise auch über die Wohnraumförderung und Pflegekassen finanziert werden. Alternativ gibt es auch zinsgünstige Darlehen bei niedriger Rente.

Barrierefreies Bauen ist entscheidend, um das „Wohnen bleiben“ zu ermöglichen. Derartige Wohnungen erfüllen die baulichen Grundvoraussetzungen für eine generationenübergreifende Nutzung. Die DIN 18040 Teil zwei, welche seit 2013 Teil der Bayerischen Bauordnung ist, beschreibt die Anforderungen an barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnungen. Nach §48 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung sind in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein, ggf. in mehreren. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und entsprechenden Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In beiden Fällen müssen die Grundversorgungszimmer der entsprechenden Wohnungen barrierefrei sein.

Ebenso wichtig sind die Rahmenbedingungen, die erst ein möglichst selbstständiges „Wohnen zu Hause“ ermöglichen (Essen auf Rädern, Unterstützungsangebote etc.).

Hier sehen Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlungsfelder.

Priorisierung

Rangfolge

Maßnahmenempfehlung (Priorisierungspunkte)

Bewertungsrang

1.

Wohnberatungsstruktur – Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse  (7)

2

2.

Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)- Vermeidung von Fehlinvestitionen durch Bedarfsabfrage der Wohn-Rahmenbedingungen (3)

1

2.

Ausstattung mit/ Bereitstellung von bezahlbarem (und möglichst barrierefreien) Wohnraum (3)

5

 

Verweis auf Maßnahmenempfehlung Zusatz Hdlf. VI

E. Bauvorhaben „Seniorengerechtes Wohnen“
Bei entsprechenden Bauvorhaben soll von kommunaler Seite besonders auf die Strukturvorhaben möglicher Investor*innen geachtet werden. Wie setzen sich die Angebote zusammen? Werden die Wohnungen verkauft oder vermietet? An wem werden diese verkauft oder vermietet? Wie kann die Gemeinde jeweils noch Einfluss darauf nehmen? Es existieren auch begünstigte Wohnraumförderungen der Staatsregierung für Kommunen, welche bei der Planung miteinbezogen werden sollten ( http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/). Ebenso berät die Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ Bayern, in gewissem Umfang kostenfrei, zu Wohnprojekten ( https://www.wohnen-alter-bayern.de/).
à Gemeinden
à Kontinuierlich

 

Nach Bewertungsmatrix
(pro Priorisierungspunkt 0,25 P)

  1. Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)
    Vermeidung von Fehlinvestitionen durch Bedarfsabfrage der Wohn-Rahmenbedingungen (26,67 P) – Priorisierungsrang Nr. 2
    Aufgrund der geschilderten unterschiedlichen Einstellungen der älteren Bevölkerung zum großen Thema „Wohnen im Alter“, kann keine allgemein für den Landkreis gültige Empfehlung, wie z.B. die Investition in Ein-Zimmer-Appartements mit zentralem Ort des Zusammenkommens, ausgesprochen werden. Hier ist eine kontinuierliche Betrachtung der Einstellung und der Rahmenbedingungen der Senior*innen im Sozialraum/ in der Gemeinde nötig, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Daher sollte der Bedarf regelmäßig abgefragt bzw. auf Studien zurückgegriffen werden. Die Thematik der Wohnpolitik im Alter wie z.B. Umzugsbereitschaft soll in die Senioren(struktur/sozialraum)analyse (siehe X.) miteinbezogen werden. Neben dem „theoretischen Teil“ der Analyse empfiehlt sich eine persönliche, bürgernahe, gemeinsame und sozialraumorientierte Erarbeitung der Ziele im Bereich „Wohnen im Alter“ vor Ort unter Einbezug aller Bürger*innen. Um zu einem gesicherten Ergebnis im Seniorenbereich zu gelangen, ist eine Zusammenarbeit der unten genannten Akteure unerlässlich. Von diesen ist eine Bereitstellung benötigter Ressourcen zur Abfrage und Auswertung erforderlich.
    à Seniorenplanung mit Gemeinden, Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden etc. (in Kooperation mit der „Wohnraumberatung“)
    à Kontinuierlich
  2. Wohnberatungsstruktur – Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse (26,39 P)
    Priorisierungsrang Nr. 1
    Planung einer Wohnberatungsstruktur mit den Akteuren im Landkreis, wie Wohlfahrtsverbänden im Tätigkeitsbereich der ambulanten Pflege, durch Kooperationsvereinbarungen. Dies soll regelmäßige Weitergabe von bspw. neuen Umbaufördermöglichkeiten oder technischem Fortschritt ermöglichen, sodass alle Bürger*innen qualitätsgesichert beraten werden können und (Beratungs-)Standards im Landkreis entwickelt bzw. gehalten werden. Ebenso sollen Handwerkende über neue technische Möglichkeiten etc. informiert werden. Dies wurde als Mangel erkannt. Ehrenamtliche Wohnberatendeim Landkreis sollen in die Qualitätssicherungsmaßnahmen miteinbezogen und von der Wohnberatung koordiniert werden. Entsprechend sollen (Personal-)Ressourcen zur Koordination dieser Maßnahmenempfehlungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Prüfung der Angliederung an Bestehendes ist vorzuziehen. Hierzu gibt es eine finanzielle Förderung des bayerischen Staatsministeriums (SELA). Die Wohnberatung soll aus ihren Fällen, im Sinne einer Anlaufstelle für Wohnbedürfnisse und in Abstimmung mit der Seniorenplanung, Beiträge zur Bedarfserfassung im Landkreis leisten. Verschiedene Realisierungen sollen geprüft werden.
    à Landkreis, Organisationen der Beratung, Pflege, HWK o.ä. und ehrenamtliche Wohnberatende
    à Kurzfristig
  3. Öffentlichkeitsarbeit zu bestehenden Angeboten und zum Thema „Wohnen zu Hause“ soll verstärkt werden (26,23 P) –
    Hausnotruf, mobiler Notruf, Essen auf Rädern, (Apotheken-)Lieferdienste, Fahr- und Begleitdienste , Wohnraumanpassungsmöglichkeiten, mobile Hörakustik etc.
    à Anbieter in Kooperation mit den Seniorenvertretungen und Gemeinden (z.B. Gemeindeblatt)
    à bei überörtlichen Angeboten in Kooperation mit dem Landkreis
    à Kontinuierlich
  4. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    Um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden, wird eine Begleitung durch bereits funktionierende Organisationen im Landkreis und die Fachstelle Demenz und Pflege Oberfranken empfohlen (25,73 P)
    Eine generelle Kooperation zwischen engagierten Bürger*innen, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen mindert hier ebenso mögliche Wissens- und Kompetenzlücken. Die Art der Kooperation sollte sozialraumindividuell und möglichst mit dem Aufbau eines Quartiersmanagements erfolgen (siehe X.). Ehrenamt benötigt Hauptamt (siehe Freiwilligensurvey der Bundesregierung). Ein Quartiersmanagement ist im Schwerpunkt der Tätigkeiten und der räumlichen Umgebung den örtlichen Gegebenheiten anpassbar. Erkenntnisse der Fachstelle Demenz und Pflege Bayern sowie der neu startenden Fachstelle Oberfranken (Auf- und Ausbau von Hilfeangeboten) und deren Begleitung sollen miteinfließen.
    à Gemeinden mit Seniorenplanung und Seniorenvertretungen, Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbänden, Quartiersmanagement, Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter Bayern“ etc.
    à Kontinuierlich
  5. Ausstattung mit/ Bereitstellung von bezahlbarem (und möglichst barrierefreien) Wohnraum (25,30 P) – Priorisierungsrang Nr. 2
    Dies ist als genereller Hinweis für alle Bauherren und –frauen und somit auch für die Gemeinden zu verstehen. Ein möglicher Weg wäre der Aufbau eines Quartiersmanagements in Zusammenarbeit mit einer Wohnbaugenossenschaft oder in Bestandsbauten im Ortskern. Um Gemeinden u.a. über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren zu können, soll diese Thematik ebenfalls regelmäßig den Bürgermeister*innen und anderen Interessierten vor Ort bekannt gemacht werden. Dies soll möglichst in Zusammenhang mit der Sensibilisierung erfolgen. Die Bedarfe von größeren Projekten sollen (nach terminlicher Möglichkeit in der Seniorensozialraumanalyse) abgefragt werden. Beim Bau von Wohnungen sind die DIN-Normen 18040 – Teil eins und zwei einzuhalten, welche die Barrierefreiheit beschreiben und Teil der bayerischen Bauordnung sind.
    à Investor*innen, Bauherren- und damen, Gemeinden
    à Sensibilisierung: Landkreis, Gemeinden
    à Kontinuierlich
  6. Bedarf und Bestand zu Wohnbedürfnisse im Alter (barrierefrei, rollstuhlgerecht, alternative Wohnformen)
    Regelmäßige Bestandserhebung zu Wohnformen
    (Prüfung/im Rahmen der Möglichkeiten, da Vermietermarkt) (25 P)
    Hierzu: Veranstaltung eines Workshops für Gemeinden, Wohnungsunternehmen, private Wohnungsvermieter und Wohlfahrtsverbände zur Sensibilisierung, Ideensammlung und Bestandserhebung.
    à Seniorenplanung mit Externen und Gemeinden, Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, priv. Wohnungsvermieter, Bauamt (in Kooperation mit der „Wohnberatung“)
    à Mittelfristig
  7. ,auch 6. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf (25 P)
    Bereitstellung der erforderlichen (Personal-)Ressourcen zur Umsetzung dieser Punkte.
    à alle
    à Kontinuierlich
  8. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Vereinfachung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Entlastungsleistende im Bereich Hauswirtschaft zur Abrechenbarkeit (24,64 P)
    der Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (ab Pflegegrad eins) und Realisierung einer bedarfsgerechten, lokalen Fortbildungsmöglichkeit.
    à Zentrum Bayern Familie Soziales (KSR schreibt dieses an)
    à Mittelfristig
  9. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    Vernetzung der genannten Angebote im Sinne von regionalen Netzwerken (24,05 P) die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen wollen.
    à Nachbarschaftshilfen mit Seniorenplanung im Rahmen des KSR
    à Mittelfristig
  10. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.
    (Co-finanzielle) Unterstützung der Nachbarschaftshilfen mit niedrigschwelligen Angeboten durch die Gemeinde zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit (23,69 P)
    Nach anfänglicher Förderung durch Staatsprogramme schlief die anschließende Aktivität einiger Nachbarschaftshilfen ein. Hier bedarf es eines Verantwortungsbewusstseins der Kommune für das Gemeinwohl. Dies kann nicht ausschließlich auf Kirchen und Wohlfahrtsverbände abgegeben werden.
    à Gemeinden
    à Kontinuierlich
  11. Abfrage des Bedarfs an offenen Mittagstischen und punktuelles Angebot, dadurch Erweiterung der Angebote zur Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten (23,47 P)
    Erweiterung des Angebotes der Mittagstische, z.B. Erweiterung des Angebots bestehender Gaststätten. Nutzen der Mittagstische zur Ankoppelung weiterer Begegnungsmöglichkeiten um die Potenziale des Alters zu nutzen (Generationsübergreifender Mittagstisch in den Schulen, anschließende Hausaufgabenbetreuung durch Senior*innen, usw.)(siehe Hdlf. IV). Erhebung zu Mittagstischen und Essen auf Rädern durchführen und regelmäßig evaluieren, ggf. in Zusammenhang mit den Regionalen Runden Tischen und der Senioren(struktur/sozialraum)analyse (siehe X.). Die Umsetzung kann auch direkt bei (bestehenden) runden Tischen der Gemeinde/des Sozialraums (siehe X.) mit Wohlfahrtsverbänden o.ä., Metzgerei, Gastwirtschaft, Seniorenvertretungen etc. ansetzen, wobei Kooperationen mit/unter heimischen Gewerbebetrieben eingegangen werden können.
    à Gemeinden, Quartiersmanagement, Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, örtliche Institutionen und Unternehmen, Wirtschaftsförderung,  Seniorenplanung
    à Langfristig
  12. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen (23,18 P)
    Einführung, Prüfung auf Erweiterung von Regelungen zur Nutzung von gesetzlichen Unterstützungsleistungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen
    à Gesetzgeber
    à Mittelfristig
  13. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sollen regelmäßig an einem „Tag der offen Tür“ begehbar sein (22,6 P)
    Hierzu ist ggf. eine Kooperation mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und/oder sonstiger Institutionen sinnvoll (z.B. Wohlfahrtsverbände).
    à Akteuren der Wohnungswirtschaft o.ä. mit KSR, Seniorenplanung, der/dem kommunalen Behindertenbeuftragte/n, Gemeinden
    à Langfristig
  14. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Schritt-für-Schritt-Etablierung alternativer Wohnformen
    (22,59 P)
    Begonnen werden soll dies mit Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung für die Form des „Wohnungstausch“, „Wohnungsvermittlung“, „Hof e.V.“ und „Wohnen für Hilfe“, ggf. Installation einer transparenten Tauschbörse. Aufgrund urbaner und infrastruktureller Anbindung empfiehlt es sich, den Beginn auf Gemeinden mit eben diesen Voraussetzungen zu legen, d.h. Forchheim, Heroldsbach, Hausen, Langensendelbach, Neunkirchen am Brand und andere gut angebundene Orte. Generell sollten die Möglichkeiten in allen Gemeinden beworben werden, um hierdurch Rückmeldung zur Bereitschaft zu erhalten. Hier kann sich an den Tätigkeiten der Stadt Bamberg orientiert und ggf. eine Zusammenarbeit geprüft werden.
    à Gemeinden mit Seniorenplanung, Wohnraumberatung, Seniorenvertretungen und Netzwerken vor Ort
    à Mittelfristig
  15. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf. Hierfür werden im ersten Schritt die Bürgermeister*innen, die Seniorenbeauftragten als auch Akteure aus der Behindertenarbeit zu einem Landkreisseminar eingeladen (22,54 P)
    Dies wird zusammen mit der Koordinierungsstelle Bayern „Wohnen im Alter“ und den Akteuren der Behinderten- sowie Seniorenarbeit organisiert.
    à Seniorenplanung mit genannten Akteuren
    à Kurzfristig
  16. Altersgerechte Wohnformen möglichst in der Nähe der Dorfzentren schaffen (21,87 P) (angeregt aus der ökologischen Kreisentwicklung)
    Diese Empfehlung bedarf einer vorherigen Analyse der Nahversorgung. Bei bestehender Versorgung, z.B. durch Dorfladen, Metzgerei oder gesichertem Lieferservice, vornehmlich in Nähe eines Treffpunktes (Bäcker, Bürgerhaus), ist diese Empfehlung zu Rate zu ziehen.
    à Gemeinden
    à Kontinuierlich
  17. , auch 16.Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Erweiterung des Angebotes an (bezahlbaren) hauswirtschaftlichen Dienstleistungen (21,87 P) Erkenntnisse des Kompetenzzentrum Hauswirtschaft und der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern bzw. Oberfranken sollen miteinbezogen werden.
    à freier Markt und Auseinandersetzung mit dieser Thematik im KSR gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises/ der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
    àMittelfristig
  18. Organisationen der Verkehrssicherheit (21,81 P)
    Weiterführung der von Organisationen der Verkehrssicherheit (z.B. Verkehrswacht) angebotenen Auffrischung des Wissens und von Fahrübungen, welche auf Anfrage von Akteuren der Seniorenarbeit für eine Gruppe veranstaltet werden können.
    à Organisationen der Verkehrssicherheit mit Seniorenvertretungen
    àLangfristig
  19. Aufklärung, Sensibilisierung und etappenweise Etablierung vers. Wohngemeinschaftsmodelle (9) bzw. alternativer Wohnformen nach Bedarf
    Aufklärung über Möglichkeiten der Nutzung des Eigentums zur Steigerung der Rente
    (Bsp. Immobilienrente, „Pflegenest“) (21,55 P)
    à KSR mit Banken o.ä. und Gemeinden
    à Langfristig
  20. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Prüfung einer Kooperation mit dem Beruflichen Schulzentrum Forchheim und der dortigen Hauswirtschaftsschule und dem Hauswirtschaftlichen Kompetenzzentrum Bayerns (21,42 P)
    Phasenweise Prüfung der Notwendigkeit einer Koordinierungsstelle zur Vermittlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis und ggf. Installation.
    à Auseinandersetzung mit dieser Thematik im KSR gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises/ der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim
    à Langfristig
  21. Organisation von Umzügen durch Netzwerke (20,73 P)
    Da einige Senior*innen mit einem möglichen Umzug in eine andere Wohnung überfordert wären, ist eine Bereitstellung von nachbarschaftlichen und/oder professionellen Hilfen oft grundlegend. Die Organisation von solchen Hilfen fällt nicht nur in den Zuständigkeitsbereich von Wohnungsunternehmen, sondern sollte auch in Kooperation mit Beratungsdienstleistern sowie Behörden geschehen. Eine Installierung von tragfähigen und zuständigkeitsübergreifenden Netzwerken kann mit dem Aufbau eines Quartiersmanagements kombiniert werden.
    à Gemeinden mit Akteuren vor Ort (Nachbarschaftshilfen, Wohnungsunternehmen), Quartiersmanagement
    à Langfristig
  22. Steigerung der Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Einkommensklassen (20,55 P)
    Für das Ehrenamt sind Reinigungsdienste nicht bedarfsdeckend umsetzbar.
    Austausch zu alternativen Lösungen (z.B. Staubsaugerroboter)
    à KSR
    à Mittelfristig
  23. Ausweitung und Vernetzung der Nachbarschaftshilfen und der Angebote an niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen
    v.a. in den Gemeinden in welchen die Anzahl der Älteren stark zunimmt.Analyse weiterer Gründe für ein „Einschlafen“ von Nachbarschaftshilfen in Kooperation mit einer Universität/Hochschule (20,05 P)
    à Seniorenplanung mit Nachbarschaftshilfen und Universität/Hochschule.
    à Mittelfristig
  24. Aufklärung über einfachere Gartenarbeit – Lazy Gardening (19,27 P)
    Senior*innen sollen im ersten Schritt durch Vorträge/Seminare über einfachere Wege zur Bewältigung des eigenen Gartens informiert werden.
    à Seniorenvertretungen mit KSR und Gartenbauvereinen
    à Langfristig