Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Angebote für besondere Zielgruppen

Angebote für besondere Zielgruppen


Dieses Handlungsfeld beschäftigt sich näher mit Demenzkranken und sonstig gerontopsychiatrisch Erkrankten, alt gewordene mit nicht altersbedingter Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit wenig verfügbarem Einkommen.

Hier finden Sie die Maßnahmenempfehlungen dieses Handlungsfeldes.

Maßnahmenempfehlung Zusatz:

Weiterführung der Senioren Bildungs- und Erholungswoche der katholischen Landvolkshochschule (niedrigpreisig)
à Katholische Landvolkshochschule
à Kontinuierlich

Nach Bewertungsmatrix               
(+0,25 P pro Priorisierungspunkt)

  1. Gerontopsychiatrische Hilfen bei Pflegebedarfsplanung/Senioren(sozialraum/struktur)analyse miterfassen (25,58 P)
    In die nächsten Pflegebedarfsplanung/Senioren(sozialraum/struktur)analyse sollen die gerontopsychiatrischen Hilfen mitbetrachtet werden. Aufgrund der neueren Entwicklungen des Pflegestärkungsgesetzes und dem Anstieg der gerontopsychiatrischen Fälle aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist dies vorgesehen.
    à Landkreis, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  2. Behebung/Senkung der Altersarmut (25,58 P)
    à Regierung/Gesetzgeber: Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Prüfung der Erweiterung von Ausgleichsleistungen für den Bereich Mobilität oder Leistungen der Hauswirtschaft (siehe II.), auch im Rahmen des BayTHG. Vereinfachung der Anerkennungsvoraussetzung für ehrenamtliche Entlastungsleistende im Bereich Hauswirtschaft zur Abrechenbarkeit der Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (ab Pflegegrad eins). Der KSR soll eine Erklärung mit der Dringlichkeit verfassen und an die entsprechenden Stellen weiterleiten.
    à Seniorenplanung, KSR, Quartiersmanagements, Gemeinden: Entwicklung von „kleinen“ Lösungsansätzen, ersten Schritten.
    à Kurzfristig
  3. Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützenden Leistungen (25,58 P)
    Es existieren Unterstützungsmöglichkeiten, welche häufig nicht bekannt sind (z.B AWO- Familienfond, Anton-Landgraf-Stiftung). Diese sollen bekannter gemacht werden.
    à Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, etc.
    à Abfrage der Angebote durch Seniorenplanung
    à Kurzfristig
  4. Offener Umgang mit Armut (25,25 P)
    Ein offener Umgang mit Armut sollte angestrebt werden. Durch „selbstauferlegte“ Hemmschwelle „Armut nicht nach außen zu zeigen“ wird, vor allem in ländlicheren Gemeinden im Landkreis, Personen die Nutzung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten erschwert. Es soll durch Öffentlichkeitsarbeit –positive Fälle-  vermittelt werden, dass sich kein Mensch dafür schämen muss wenig Geld zu haben.
    à alle, Seniorenvertretungen, KSR, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  5. Ausarbeitung eines Aktionsplans Inklusion (24,33 P)
    Ausarbeitung eines Aktionsplans Inklusion, in welchem auf die ältere Generation eingegangen wird (mit den Anregungen aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept) und dessen Umsetzung.
    à Landkreis mit Bezirk etc.
    à Mittelfristig
  6. Sozialkulturelle Veranstaltungen und Mittagstische (24,33 P)
    In Gemeinschaftsräumen von Wohnanlagen sollten sozialkulturelle Veranstaltungen und Mittagstische angeboten werden. Bestehende Angebote sollen nicht verdrängt werden.
    à Hausherren/-damen, Quartiersmanagement, Bürger*innen, Senior*innen
    à Langfristig
  7. Interkulturelle Sensibilisierung der vorhandenen Einrichtungen (23,67 P)
    Interkulturelle Sensibilisierung der vorhandenen Einrichtungen, der Dienste der Altenhilfe um Hemmschwellen abzubauen (z.B. Fortbildungen für Mitarbeitende der Altenpflege zu kultursensibler Pflege und Betreuung).
    à Träger, Einrichtungen, Dienste
    à Langfristig
  8. Wahrnehmung der Angebote der Teilhabe auch für Senior*innen in unteren Einkommensklassen ermöglichen (22,25 P)
    Informationsbeschaffung/-mitteilung über mögliche Unterstützungsleistungen der „Hilfe zur Teilhabe“ etc.. Prüfung der Angebotskosten bezüglich der Kaufkraft der Region. Diese ist im Landkreis heterogen verteilt.
    à alle
    à Leistungs-/Sozialhilfeträger mit Seniorenplanung, KSR zur Mitteilung des Leistungsportfolios
    à Mittelfristig
  9. Gerontopsychiatrische Arbeitsgruppe (21,67 P)
    Zum Austausch und um einen Überblick über die Lage und mögliche Ansatzpunkte im Landkreis zu bekommen sollen sich die „gerontopsychiatrischen Hilfen/Angebote“ unter der Psychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) in Kooperation mit dem KSR, der Seniorenplanung und dem Netzwerk „Versorgung, Pflege, Senior*innen“ des Landkreises treffen. Thematisch sollen auch Punkte wie Demenz behandelt werden.
    à Gesundheitsamt, PSAG, KSR, Seniorenplanung
    à Langfristig
  10. Weiterführende Einladung von Menschen mit Migrationshintergrund, vers. sexueller Orientierung, vers. Behinderungen zu Aktivitäten/Überlegungen in Seniorenbereich (19,33 P)
    Alle Senior*innen sollten weiterhin zu Aktivitäten und Überlegungen im Seniorenbereich eingeladen sowie eine „offene Tür“-Mentalität vorgelebt werden. Der Zugang zu Teilhabe, Unterstützungsleistungen oder Mitgestaltung soll nicht durch soziale Merkmale behindert sein/ behindert werden.
    à alle
    à Kontinuierlich
  11. Betrachtung der Finanzniveaus der Senior*innen und der Angebote im Landkreis (auch bei der Senioren(struktur/sozialraum)analyse) (19 P)
    Betrachtung der verschiedenen Finanzniveaus der möglichen Nutzenden und Angebote im Landkreis bei Bedarfs- und Bestandsaufnahmen und Anbieten von entsprechenden (Unterstützungs-)Leistungen. Eingeschränkter wäre eine reine Betrachtung der Nutzenden und deren finanzielle Lage.
    à alle, planerisch Tätige, Seniorenplanung
    à Kontinuierlich
  12. Bedarfserhebung und Austausch von Senior*innen mit nicht altersbedingter Behinderung (17,5 P)
    Bedarfserhebung und Austausch bezüglich des erstmaligen Aufkommens der Gruppe von Senior*innen mit nicht altersbedingten Behinderungen (nach dem zweiten Weltkrieg) und möglichst vorsorglichem Agieren bezüglich entstehendem Pflege- und Betreuungsbedarfs. Dies sollte im Netzwerk „Versorgung, Pflege und Senior*innen“ des KSR geschehen. Es bedarf hierzu einer verwertbaren Datenlage. Die Daten der (Anzahl der) Menschen mit einem Grad der Behinderung und die Daten der (Anzahl der) Menschen mit Pflegegrad stehen dem Bezirk/dem ZBFS zur Verfügung (wird noch geklärt). Eine regelmäßige Mitteilung der anonymisierten Daten soll im Zuge der Kooperationsvereinbarungen nach Art. 84 Abs. 3 AGSG mit den Bezirken vorgenommen vereinbart werden.
    à Seniorenplanung, KSR, kommunale Behindertenbeauftragte, Abstimmung mit den überörtlichen Trägern erforderlich
    à Mittelfristig