Free cookie consent management tool by TermsFeed Free Privacy Policy Generator Kreisseniorenring Forchheim | Historie des KSR

Historie des KSR


Gründungsphase

Die Idee, den Kreisseniorenring zu gründen, kam bereits 1997 auf. Schwerpunkte, vom Zeitpunkt der Gründungsidee bis zur tatsächlichen Beschlussfassung zur Gründung, waren Expert*innengespräche und Workshops, in denen man sich für das Netzwerkmodell als Organisationsstruktur für den Kreisseniorenring festlegte. Die zweieinhalbjährige Vorbereitungszeit der Gründungsversammlung war unter Vorsitz von dem damaligen Herrn Landrat Reinhardt Glauber. Die Vorstellung des Modells im Sozialhilfeausschuss lässt sich auf Juni 1998 und die tatsächliche Beschlussfassung zur Gründung auf den 27. April 1999 datieren.

Damals wurde ein Beirat gewählt, der wiederum mehrere Sprecher festgelegt hat. Dieses Grundkonzept besteht bis heute. Es begann mit einer Geschäftstelle, die am Landratsamt Forchheim angesiedelt war. Der Kreisseniorenring sollte damals außerdem ein Büro und einen Besprechungsraum in der ehemaligen Landwirtschaftlichen Berufsschule bekommen. Zu Beginn war die Geschäftsstelle dem Referat 25 – Soziales – angegliedert. Laut damaligem Landrat war der Kreisseniorenring nichts komplett Neues sondern etwas Verbindendes. Ziel war es, Arbeitskreise zu gründen, Kompetenzen zu koordinieren, Akteur*innen und Expert*innen/Interessierte zusammenzuführen und freiwillig Engagierte des/im KSR zu qualifizieren. Außerdem sollten Synergieeffekte genutzt, und Erfahrungen ausgetauscht werden. Der KSR setzte auch auf eine generationenübergreifende Richtung, unter anderen in einer angestrebten Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring. Weitere Einstiegsprojekte in den ersten Jahren war seniorengerechtes Wohnen, Informations- und Kommunikationstechnik, Seniorengesundheit und materielle Sicherheit.

Insgesamt erklärten 57 Gruppierungen ihren Beitritt zum KSR, 33 Altentreffs/-clubs, drei Initiativen und Selbsthilfegruppen, drei Fachdienststellen Altenarbeit der Kirchen, vier Seniorenbeauftragte der Gemeinden, drei Pflegeeinrichtungen (Wohlfahrt), zwei Bildungseinrichtungen, sieben Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie zwei Sport- und Freizeitangebotsträger. Der Beschluss zur Gründung war einstimmig. In der Satzung wurde festgelegt, dass der Kreisseniorenring eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft mit der von Seniorenarbeit befassten Initiativen, Gruppen, Verbänden und Institutionen, im Sinne einer Interessenvertretung der älteren Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Forchheim, ist.

Plan der älteren Generation

Von 2004 bis 2008 nahm der Landkreis Forchheim am Förderprogramm „KLAR“ (Kreative Lösungen für das Alter im ländlichen Raum) teil. Das Projekt wurde aufgrund des damaligen Pflegeergänzungsgesetzes (§8 Abs. 3, §45c Abs. 1, 2, 4), mit dem Ziel der Entwicklung von Altenhilfestrukturen der Zukunft im ländlichen Raum (insbesondere für Demenzkranke), im Landkreis Forchheim eingestuft und gefördert. Es entstand ein, gemeinsam mit Akteur*innen entwickelter Plan für die Ältere Generation“. Dieser enthält umfassende Erhebungen und Maßnahmenempfehlungen. Der Plan für die ältere Generation wurde vom Kreistag im Dezember 2008 mit der Maßgabe, dass ein Prioritätenplan zu erstellen sei, verabschiedet. Die das Projekt ausführende, geförderte hauptamtliche Vollzeit-Personalstelle mit Planungskompetenzen wurde damals nicht in den Stellenplan des Landkreises übernommen. Die Umsetzung hatte somit keine Person zur Koordinierung zur Verfügung. Auf Rückfragen bei, im Zeitraum von 2004 bis 2008, Aktiven wurde Verärgerung darüber geäußert, dass die freiwillige Arbeit der Engagierten beziehungsweise der Mitglieder des KSR „so im Sande“ verläufe. Ebenso wurde von vermisster Wertschätzung gesprochen. Es folgte eine Ruhephase des KSR ab 2008, die sich aus genannten Gründen ableiten lässt. Weitere Gründe lassen sich nicht komplett ausschließen, jedoch zog sich der Missmut über die politische Entscheidung vor allem zu Beginn der Reaktivierung durch alle Gespräche hindurch.

Von der Reaktivierung bis jetzt

Mit der Einstellung einer hauptamtlichen Altenhilfeplanerin mit einer halben Stelle,  fand der politische Wille, welcher die planerische Auseinandersetzung mit dem demografischen Wandel zum Ziel hatte, Ende 2016 seinen Beginn. Der derzeitige Landrat Dr. Hermann Ulm, welcher 2014 in seine erste Legislaturperiode gewählt wurde, kann auf eine Promotion in Kulturgeografie zurückgreifen, welche eine Ortsanalyse seines Heimatortes, mit dem Fokus auf die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, zum Thema hatte. Besonders an den repräsentativen Treffen des KSR, wie der Mitgliederversammlung, Beiratssitzungen und Sitzungen des Sprechergremiums nimmt der Landrat, im Rahmen seiner Kapazitäten, fast ausnahmslos teil. Durch diesen Faktor des potenziell empfundenen politischen Interesses, gepaart mit der potenziell starken emotionalen Verbindung der ehemalig Aktiven, sowie der, im Rückblick gespiegelten, strukturell und auf persönlicher Ebene zielführenden Vorgehensweise der Seniorenplanung, konnte der KSR Stück für Stück wieder starten.

Die Satzung des KSR wurde im Rahmen der Reaktivierung geändert beschlossen. Diese ist nach wie vor aktuell. Jede Gemeinde wurde automatisch Mitglied durch den/die Seniorenbeauftragte*n. Außerdem wurde der Landkreis in fünf Regionen unterteilt. Jeder Raum wird durch eine Vertretungsperson im Beirat repräsentiert. Diese Anpassung der Strukturen erfolgte auf das Bestreben hin, die Heterogenität des Landkreises besser im Beirat abbilden zu können. Dies war auch davon getrieben, dass kleinere Netzwerke trotz ihrer geringen Größe zum Zuge kommen, da hier der Zusammenhang, je „stärker das Wohngebiet benachteiligt ist, desto kleiner sind die Netzwerke der Bewohner“ (Friedrichs and Blasius, 2000, p. 194), gesehen wurde.

Zu den ursprünglichen Beiratsmitgliedern der Wohlfahrtspflege und der Kirche kamen somit fünf Weitere, in diesem Fall freiwillig Engagierte, sowie Vertretende der aktuellen Arbeitskreise dazu. Andere genannte, wie einzelne Altentreffs waren nicht mehr im Beirat vertreten. Diese sollen durch die Kontaktperson der Regionenvertretung repräsentiert werden. Die Satzung wurde am 03.05.2017 in der ersten Mitgliederversammlung nach der Ruhephase einstimmig und offen beschlossen. In verschiedenen Arbeitskreisen werden aktuelle und aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises hervorgehende Themen bearbeitet. Der Zugang zu diesen Tätigkeiten ist jedem Mitglied möglich. Ebenso werden regelmäßige Austauschtreffen abgehalten, wie zum Beispiel das auch wieder reaktivierte Treffen der ambulanten Pflegedienste. Das Netzwerk des KSR stellt außerdem einen brauchbaren Draht für, vor allem strukturelle, Erhebungen von Seiten der Seniorenplanung dar.

(Quellen:

Zeitungsartikel „Widerstand am Gründungstag – Streit um Sitzverteilung bei der konstituierenden Versammlung des Kreisseniorenringes“ 29.11.1999;

Protokoll zur Gründungsversammlung des Kreisseniorenringes am 27.11.99;

Eberlein, Romy "Chancen und Hindernisse der Öffnung des Kreisseniorenrings Forchheim [...] – in Anlehnung an Adele Clarkes  Situationsanalyse und Norbert Elias‘ Etablierten-Außenseiter-Theorem" 2020 (nicht veröffentlicht);

Friedrichs, J. and Blasius, J. (2000), Leben in benachteiligten Wohngebieten, Wiesbaden.)